Vormundschaftsgericht
Das aus der Vergangenheit bekannte "Vormundschaftsgericht" gibt es seit dem 01.09.2009 nicht mehr.
Die in der Vergangenheit in dieser Abteilung bearbeiteten Verfahren sind nunmehr in der Zuständigkeit des
- Familiengerichts (Minderjährige) [intern]
- und des neugeschaffenen Betreuungsgerichts (Volljährige). [intern]
