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Amtsgericht Dachau

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Portal > Gerichte > AG > Dachau > Verfahren > Grundbuchamt - Letzte Änderung: 09.07.2008


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Grundbuchamt beim Amtsgericht Dachau

Einlaufstelle und Grundbucheinsichtstelle

Zimmer E14 (im Erdgeschoss rechts vom Eingang)

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.

Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdrucke

erhält der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts; andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung),

Wichtiger Hinweis:

Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchblattausdruckes möglich!

Grundbucheinsicht:

Zur Grundbucheinsicht ist die persönlichen Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notare, Banken).

Grundbuchblattausdruck

Für den Grundbuchblattausdruck ist ein formloser Antrag nötig, der bei persönlicher Vorsprache, per Post, Telefax oder E-Mail gestellt werden kann.

Gebühren:

10 € für den einfachen (= unbeglaubigten) Grundbuchblattausdruck
18 € für den amtlichen (= beglaubigten) Grundbuchblattausdruck

Formulare zum Herunterladen