Grundbuchamt beim Amtsgericht Dachau
Einlaufstelle und Grundbucheinsichtstelle
Zimmer E14 (im Erdgeschoss rechts vom Eingang)
- Krankenhausstr. 11
- 85221 Dachau (Hausanschrift)
- Telefon: 08131 / 705 314
- Telefax: 08131 / 705 316
- E-Mail: poststelle.gba@ag-dah.bayern.de [email]
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr und nach Vereinbarung.
Grundbucheinsicht und Grundbuchblattausdrucke
erhält der Grundstückseigentümer oder der Berechtigte eines eingetragenen Rechts; andere Personen müssen ihr berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 Grundbuchordnung),
-
z.B. als Gläubiger einen Vollstreckungstitel vorlegen,
- als Kaufinteressent die Vollmacht des Eigentümers vorlegen.
Wichtiger Hinweis:
Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchblattausdruckes möglich!
Grundbucheinsicht:
Zur Grundbucheinsicht ist die persönlichen Vorsprache und die Vorlage eines Personalausweises erforderlich.
Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren ist nur einem beschränkten Benutzerkreis vorbehalten (z.B. Behörden, Notare, Banken).
Grundbuchblattausdruck
Für den Grundbuchblattausdruck ist ein formloser Antrag nötig, der bei persönlicher Vorsprache, per Post, Telefax oder E-Mail gestellt werden kann.
Gebühren:
10 € für den einfachen (= unbeglaubigten) Grundbuchblattausdruck
18 € für den amtlichen (= beglaubigten) Grundbuchblattausdruck

