Menü

Oberlandesgericht Bamberg

Oberlandesgericht Bamberg

Landesjustizkasse

ACHTUNG:

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die mit Kostenrechnungen der Landesjustizkasse Bamberg zu Soll gestellten Beträge ausschließlich auf die unten stehenden Bankverbindungen zu überweisen sind.
Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Kostenrechnung haben, bitten wir Sie, sich vor Zahlung mit dem angegebenen Gericht in Verbindung zu setzen.

Leitung

Kassenleiter
Rechtspflegerat
U. Wirth

Ständiger Vertreter des Kassenleiters
Rechtspflegerat
M. Spies

Aufgaben

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für die Annahme der Einzahlungen und Leistung der Auszahlungen für sämtliche Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten der bayerischen Justizverwaltung. Außerdem nimmt sie Aufgaben nach dem Hinterlegungsgesetz (Annahme und Auszahlung von Geldhinterlegungen, Annahme und Auslieferung von Werthinterlegungen) wahr.
Die Landesjustizkasse Bamberg ist auch zuständig für die Einziehung öffentlich-rechtlicher Gerichtskostenforderungen (z.B. Kosten für Eintragungen im Grundbuch).
Die Haushaltseinnahmen belaufen sich auf jährlich ca. 1 Milliarde Euro, die Haushaltsausgaben auf jährlich ca. 700 Millionen Euro.
Es werden u.a. jährlich etwa

  • 4.200.000 Buchungen in den Kassenbüchern vorgenommen,
  • 1.500.000 Kostenrechnungen und 380.000 Mahnungen versandt,
  • 300.000 Zahlungsanzeigen für die Justizdienststellen erstellt.

Personal der Landesjustizkasse Bamberg

Bei der Landesjustizkasse Bamberg sind derzeit 143 Mitarbeiter beschäftigt:
  • Beamte der 1. Qualifikationsebene: 5
  • Beamte der 2. Qualifikationsebene: 29
  • Beamte der 3. und 4. Qualifikationsebene: 22
  • Beschäftigte: 87
Stand: 31.12.2022

Kontakt

Telefon: 0951 / 833-0
Telefax: 0951 / 833-3500
E-Mail: poststelle@ljk-ba.bayern.de

Derzeit kommt es bei Anrufen mit einem Telefonanschluss der Fa. Stadtnetz Bamberg GmbH (BaMbit) zu Störungen. Bitte nutzen Sie im Bedarfsfall ein Mobiltelefon oder den Telefonanschluss eines anderen Anbieters. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, an der Störungsbeseitigung wird mit Hochdruck gearbeitet.

Anschriften:
Heiliggrabstraße 28
96052 Bamberg (Hausanschrift)

96045 Bamberg (Postanschrift)

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner


Öffnungs- und Sprechzeiten (Kassenstunden):
Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Landesjustizkasse Bamberg telefonisch nur während der Öffnungs- und Sprechzeiten oder nach vorheriger Vereinbarung erreichbar ist.

Zahlung von Kostenvorschüssen

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der jeweilige Gerichtsort und das gerichtliche Aktenzeichen im Verwendungszweck der Überweisung angegeben werden. Es kann auch die Zahlungsaufforderung durch das jeweilige Gericht abgewartet werden, aus der sich dann eine Rechnungsnummer zur Angabe in der Überweisung entnehmen lässt.
Hingewiesen wird auch noch auf die Möglichkeiten der

  • Teilnahme am Lastschriftverfahren und der
  • Zahlung mit EC-Karte (nur an Amtsgerichten am Sitz eines Landgerichts).

Es gilt die Verordnung über den Zahlungsverkehr mit Gerichten und Justizbehörden (Gerichtszahlungsverordnung - GerZahlV) vom 12. September 2017 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17/2017).

Hinweis:
Anfragen wegen der Berechnung von Kosten richten Sie bitte auf keinen Fall an die Landesjustizkasse Bamberg, sondern ausschließlich an das Gericht.

Bankverbindungen

Bayern LB München

Für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Für die Einzahlung von Geldstrafen:
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Für sonstige Zahlungen, z.B. Sicherheitsleistung bei Zwangsversteigerung, Eigengelder von Gefangenen:
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Als Zahlungsempfänger ist stets die Landesjustizkasse Bamberg anzugeben.


UmsatzsteuerID der Landesjustizkasse Bamberg:
USt-IdNr.: DE176914824

Datenschutz - Die Landesjustizkasse Bamberg und Ihre Daten

Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Die Landesjustizkasse Bamberg verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung und Speicherung, sowie der weiteren Verarbeitungen Ihrer Daten genügen wir höchsten Ansprüchen an die Sicherheit Ihrer Daten.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.gesetze-bayern.de (Landesrecht Bayern) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung in der Landesjustizkasse verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Landesjustizkasse Bamberg, Heiliggrabstraße 28, 96052 Bamberg, Poststelle@ljk-ba.bayern.de, Telefon: 0951/833-0, verarbeitet.

Für die Fragen des Datenschutzes ist der behördliche Datenschutzbeauftragte des Oberlandesgerichts Bamberg zuständig:


Oberlandesgericht Bamberg

Datenschutzbeauftragter

Wilhelmsplatz 1

96047 Bamberg

Telefon: 0951/ 833-0

E-Mail: Datenschutzbeauftragter@olg-ba.bayern.de


Bitte beachten Sie:

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten zuständig.

Sie kann Ihnen keine Auskunft zum Verfahrensablauf in der Landesjustizkasse geben und keine Rechtsberatung erteilen.

2. Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen und zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten?

Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit es zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landesjustizkasse erforderlich ist, zum Beispiel für die Erstellung und den Versand einer Gerichtskostenrechnung aus einem gerichtlichen Verfahren und zur Verbuchung der in der Kasse eingehenden Zahlungen.

Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Landesjustizkasse verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind in erster Linie die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung, zudem Artikel 4 Abs. 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Die Landesjustizkasse erhält Ihre personenbezogenen Daten im Wesentlichen aus Vorgängen der Justizverwaltung, den gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren, die der Tätigkeit der Kasse vorangegangen sind. Ferner von den Banken, welche die für die Kasse eingehenden Zahlungen weiterleiten.

4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offen gelegt?

Innerhalb der Landesjustizkasse erhalten nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kasse Zugang zu den Daten, die mit der Erledigung der Fachaufgabe betraut sind. Dies sind zum Beispiel die Sachbearbeiter, die Arbeitsgebietsleiter und die Leiter des jeweiligen Sachgebiets.

Für die Erledigung unserer Aufgaben nutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten einfließen und gespeichert werden.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nur im Rahmen bestehender Gesetze zur Erledigung der Fachaufgabe statt, zum Beispiel der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur zwangsweisen Einziehung von nicht gezahlten Forderungen und als weiteres Beispiel bei der Auszahlung von Geldern an die beauftragten Banken.

5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

Die Daten werden in die hier geführten Vorgänge aufgenommen und entsprechend den geltenden Bestimmungen, vor allem denen der Bayerischen Haushaltsordnung, aufbewahrt. Hier sind unterschiedliche Speicher- bzw. Aufbewahrungsfristen vorgesehen.

6. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der Landesjustizkasse

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der bayerischen Justiz geltend machen können:


a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO

Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen (Artikel 15 Absatz 2 DSGVO).


b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DSGVO

Sie haben nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungs- bzw. Speicherfristen für die betreffenden Unterlagen bzw. Daten abgelaufen sind, wobei wir diese in einem solchen Fall ohnehin von Amts wegen unaufgefordert vernichten bzw. löschen. Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.


c) Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO

Sie haben gemäß Artikel 21 DSGVO - soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird - das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

7. Ihr Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DSGVO

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den


Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wagmüllerstraße 18,

80538 München


zu wenden.

Vordrucke