Grundbuchamt beim Amtsgericht Erding
Das Grundbuchamt ist zuständig für alle im Landkreis Erding gelegenen Grundstücke.
Das Grundbuch hat die rechtlichen Verhältnisse an einem Grundstück darzustellen, d.h. insbesondere festzuhalten, wer Eigentümer eines Grundstücks ist und welche Rechte an diesem Grundstück bestehen.
Über die Zulässigkeit von Eintragungsanträgen entscheidet das Grundbuchamt und nimmt ggf. die Eintragungen vor.
Feststellungen über die tatsächlichen Verhältnisse (z.B. Lage des Grundstücks und Grenzverlauf) sind Aufgabe des Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks kann deshalb nur das Vermessungsamt erteilen.
Die Geschäftsstelle des Grundbuchamts befindet sich im Erdgeschoß Zimmer Nr. 003. Einsicht ins Grundbuch kann auf Zimmer Nr.004 genommen werden.
Einsicht erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann, § 12 Grundbuch-ordnung (GBO), z.B. ein Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels.
Grundstückseigentümer und Inhaber von im Grundbuch eingetragenen Rechten sind jedoch ohne Einschränkung immer einsichtsberechtigt.
Die Einsicht ins Grundbuch ist gebührenfrei.
Wer das Recht zur Einsicht hat, kann über die Eintragungen auch einen Ausdruck verlangen.
Gebühren:
einfacher Ausdruck (unbeglaubigt) - 10 EUR
amtlicher Ausdruck (beglaubigt) - 18 EUR.
Tel.: 08122/400-131
Fax: 08122/400-123
Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Informationen
- Über 100 Jahre Grundbuch [intern]
- Tipps für Wohnungseigentümer [intern]

