Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Beratungshilfeanträge können nicht per E-Mail gestellt werden.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
Derzeit werden vermehrt gefälschte Zahlungsaufforderungen mit Bezug zum Amtsgericht München in Umlauf gebracht. Dies erfolgt in betrügerischer Absicht.
Bei einer Betrugsvariante wird der Briefkopf "Amtsgericht Zentrale Zahlstelle, 80315 München" verwendet.
Bei einer anderen Betrugsvariante werden als "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" bzw. "Gerichtsbeschluss" betitelte Zahlungsaufforderungen des Amtsgerichts München mit Androhung einer Kontopfändung versandt.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch gefälschte Zahlungsaufforderungen mit Bezug zum Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen in Umlauf gebracht werden.
Der Kosteneinzug für das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen erfolgt ausschließlich über die Landesjustizkasse Bamberg.
Im Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung Kontakt mit uns unter folgender Telefonnummer auf:
08821/928-0.
Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
„Beauftragungen des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien“.