Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten / Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag: 8:30 bis 11:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Erreichbarkeit:
- Telefon: 08821/928-0
- Telefax: 08821/928-100
- Hinweis:
Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren. - E-Mail: poststelle@ag-gap.bayern.de
Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Anschriften:
- Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen
- Rathausplatz 11
- 82467 Garmisch-Partenkirchen (Hausanschrift)
- Rathausplatz 11
- 82467 Garmisch-Partenkirchen (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
- Stufe vor dem Eingang ohne Absenkung.
Bis zum 2. Stockwerk ist ein Aufzug vorhanden.
Der 3. Stock ist nur mit weiterer Hilfe erreichbar. Bitte bei der Pforte melden.
Parkmöglichkeiten
finden Sie auf dem Rathausparkplatz, entlang der Schnitzschulstraße, der Ludwigstraße sowie im Parkhaus Ecke Jahnstraße/Badgasse.
Beim Amtsgericht selbst bestehen keine Parkmöglichkeiten.
Öffentliche Verkehrsmittel:
Bus bis Rathausplatz, von dort nur über die Kreuzung.
Anfahrt mit:
- - öffentlichen Verkehrsmitteln: Bayerninfo - Reiseauskunft
- - Kraftfahrzeug: Bayerninfo - Routenplaner
Zentralisierte Verfahren:
- Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)
- Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern. Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)
