Hinterlegungsstelle
Zur Hinterlegung werden Geld, Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie Kostbarkeiten angenommen.
Grundsätzlich kann die Hinterlegung erfolgen, wenn ein Hinterlegungsgrund vorliegt.
Hinterlegungsgründe sind inbesondere:
- Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung,
- Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils,
- Kaution zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls,
- Erfüllung einer Forderung bei Gläubigerunsicherheit nach § 372 BGB,
- Erfüllung einer Forderung bei Annahmeverzug des Gläubigers,
- Hinterlegung zugunsten unbekannter Erben
Voraussetzungen für die Auszahlung des hinterlegten Betrages: - alternativ -
- Auszahlungsantrag eines Beteiligten und übereinstimmende Freigabeerklärungen aller weiteren Beteiligten,
- Auszahlungsantrag und Vorlage einer rechtskräftigen Entscheidung (Urteil oder Beschluss), aus der sich die Empfangsberechtigung des Antragsstellers ergibt.
Sprechzeiten
Montag bis Freitag 08.30 bis 11.30 Uhr und nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung
Anschrift
- Amtsgericht Günzburg
- Schloßplatz 3
- 89312 Günzburg (Hausanschrift)
- Telefon: 08221/908-225
- Telefax: 08221/908-229
