Zwangsvollstreckungsverfahren beim Amtsgericht Landsberg am Lech
Erreichbarkeit / Sprechzeiten;
Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Das Vollstreckungsgericht befindet sich im Vordergebäude des Erdgeschosses auf
Zimmer Nr. 008
Telefon: 08191/ 108 - 208 od. 253
Zuständig ist das Amtsgericht Landsberg am Lech nur für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen. Dies sind insbesondere
Pfändung von Forderungen (Lohn- und Kontopfändungen)
Gewährung von Vollstreckungsschutz
Abschriften von Vermögensverzeichnissen
Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis
Löschung von Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
Weitere Informationen erhalten Sie im juristischen Lexikon. [intern]
oder über Verbraucherinsolvenz [extern]
