05. Januar 2009 - Pressemitteilung 01/09
Ungarische Hilfskräfte
Beschäftigung von ungarischen Pflegekräften und Haushaltshilfen.
Mit Entscheidung vom 10.11.08, AZ 1115 OWI 298 JS 43552/07, verurteilte das AG München einen Rechtsanwalt wegen Beteiligung an der Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechende Genehmigungen zu einer Gesamtgeldbuße von 36 800 Euro. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass er ungarische Pflegekräfte und Haushaltshilfen als selbständige Arbeitskräfte vermittelte, obwohl diese tatsächlich unselbständig in den jeweiligen Haushalten tätig waren. Damit entfielen für die Arbeitgeber die Sozialabgaben und die Arbeitnehmer ersparten sich die Arbeitsgenehmigungen. Der Rechtsanwalt erhielt für seine Vermittlungstätigkeit eine Entlohnung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

