Handelsregister
Navigation:
- So erreichen Sie uns:
- Zuständigkeit:
- Allgemeine Hinweise:
- Wie ist das Handelsregister aufgebaut?
- Elektronischer Rechtsverkehr:
- Öffentliche Bekanntmachung:
- Einsicht in Register und Registerakten/Erteilung von Registerausdrucken:
- Wie komme ich hin?
So erreichen Sie uns:
Postanschrift:
Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80325 München
Adresse:
Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80797 München
Öffnungszeiten der Einsichtsstelle Zimmer E72:
Montag - Mittwoch, Freitag:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 Uhr - 15:00 Uhr (durchgehend)
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Telefon/Fax:
Telefon: +49 (89) 5597-06
Telefax: +49 (89) 5597-3560
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.
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Zuständigkeit:
Sachliche Zuständigkeit:
- Handelssachen sowie Angelegenheiten des Handelsregisters
- Rechtshilfe in den genannten Angelegenheiten
Örtliche Zuständigkeit (Amtsgerichtsbezirke):
-
München
- Dachau
- Ebersberg
- Erding
- Freising
- Fürstenfeldbruck
- Garmisch-Partenkirchen
- Miesbach
- Starnberg
- Weilheim in Oberbayern
- Wolfratshausen
Allgemeine Hinweise:
Das Handelsregister
ist ein Verzeichnis über bestimmte Tatsachen, die im Handelsverkehr wesentlich sind. Es offenbart die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es z.B. Auskunft darüber gibt, welche Rechtsform ein Unternehmen hat, wer ein Unternehmen vertreten darf oder wer für Verbindlichkeiten haftet.
Es dient so Unternehmensinteressen, weil eine Eintragung in das Handelsregister entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht. Es dient aber auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und dem der Allgemeinheit.
Eingetragene Tatsachen können durch Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister urkundlich nachgewiesen werden. Dies erleichtert die Führung eines Rechtsstreits.
Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Handelsregisters angeordnet. Jedermann kann das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke (z.B. die Satzung einer Aktiengesellschaft) einsehen. Auch von den Eintragungen und den eingereichten Schriftstücken kann Jedermann Kopien bzw. Ausdrucke verlangen.
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Wie ist das Handelsregister aufgebaut?
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt:
In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
- der Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm, bei Kauffrauen e.Kfr. o.ä.) und Betriebe der öffentlichen Hand, soweit sie gewerblich tätig sind
- die offene Handelsgesellschaft (OHG)
- die Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co KG
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
- juristische Personen nach § 33 HGB
In der Abteilung B (HRB) werden eingetragen:
- die Aktiengesellschaft (AG)
- die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- die Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Was wird in das Handelsregister eingetragen?
- die Firma (= der Name des Unternehmens), die einen Hinweis auf die Rechtsform enthalten muss (z.B. e.K., OHG, KG, AG, GmbH)
- der Sitz
- die inländische Geschäftsanschrift
- eventuell empfangsberechtigte Person (nicht bei HRA)
- Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen
- der Unternehmensgegenstand (nicht bei Einzelkaufleuten, OHG und KG). Der Unternehmensgegenstand umschreibt den Tätigkeitsbereich des Unternehmens zumindest in groben Zügen. Er kann wirtschaftlicher (z.B. Handel mit Kraftfahrzeugen), aber auch nichtwirtschaftlicher Art (z.B. bei karitativer Zielsetzung) sein
- das Grund- bzw. Stammkapital (bei AG, KGaA, GmbH und SE)
- die allgemeine Vertretungsregelung
- Inhaber bzw. Gesellschafter (nicht Aktionäre, Gesellschafter einer GmbH und Mitglieder eines VVaG)
- Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG, persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA, Geschäftsführer der GmbH, sonstige Leitungsorgane und Vertretungsberechtigte (z.B. Prokuristen) und deren eventuelle besondere Vertretungsbefugnis
- Rechtsform und (bei HRB) Beginn des Unternehmens
- Kommanditisten und der Betrag ihrer Hafteinlage
- weitere Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. Satzungsänderungen, Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
- die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens
- die Auflösung der Gesellschaft
- das Erlöschen der Firma, die Löschung der Gesellschaft
Wann wird das Handelsregistergericht tätig?
Eintragungen in das Handelsregister erfolgen nur in wenigen Fällen von Amts wegen. Grundsätzlich wird das Handelsregistergericht nur aufgrund einer Anmeldung tätig, welche elektronisch in notariell beglaubigter Form einzureichen ist. Bei jeder Anmeldung (z.B. bei Anmeldung eines Geschäftsführerwechsels) muss also eine Notarin oder ein Notar eingeschaltet werden.
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Elektronischer Rechtsverkehr:
Seit dem 01.01.2007 müssen Dokumente in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden. Eine Übersendung in Papierform ist grundsätzlich unzulässig und darf vom Registergericht nicht anerkannt werden.
Die zur elektronischen Übermittlung erforderliche Software, den sog. EGVP-Client, können Sie kostenlos herunterladen. [extern]
Die genannte Internetseite beinhaltet auch nähere Informationen zum Hintergrund, zu den technischen Voraussetzungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Leider können die Mitarbeiter des Registergerichts Fragen zum EGVP-Client nicht beantworten, sehen Sie deshalb bitte von derartigen -auch telefonischen- Rückfragen ab. Erforderlichenfalls wenden Sie sich bitte an den
EGVP-Nutzersupport [extern]
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, eine Notarin oder einen Notar aufzusuchen und mit der elektronischen Übermittlung zu beauftragen.
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Öffentliche Bekanntmachung:
Die Eintragungen ins Handelsregister werden beim gemeinsamen Registerportal der Länder [extern] als dem von der Landesjustizverwaltung gem. § 10 HGB bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht.
Die zusätzliche Veröffentlichung der Eintragungen im Handelsregister ist seit dem 01.01.2009 entfallen (Artikel 61 Absatz 4 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der Fassung vom 10.11.2006).
Die Veröffentlichung anderer Handelsregisterangelegenheiten erfolgt ebenfalls im Internet [extern]
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Einsicht in Register und Registerakten/Erteilung von Registerausdrucken:
Online-Auskunft:
Die Eintragungen im Handelsregister können über das Internet "rund um die Uhr" online abgerufen werden. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Registerdokumente, sofern sie bereits elektronisch vorliegen.
Über das gemeinsame
Registerportal der Länder [extern]
können Sie bundesweit Registerdaten abrufen. Über dieses Portal können auch die Daten aus den eingangs genannten Münchner Registern gesucht und abgerufen werden. Das Registerportal hat unter anderen den Vorteil, dass über einen zentralen Zugang in den Registern aller teilnehmenden Bundesländer recherchiert werden kann, und man für die Nutzung nur noch eine Sammelrechnung erhält, statt einzelne Rechnungen aus mehreren Bundesländern. In jedem Fall ist jedoch eine (neue) Registrierung für diesen Dienst erforderlich.
Näheres über die Registrierung, die Gebühren und die Benutzung der Online-Registerauskunft erfahren Sie ebenfalls im gemeinsamen Registerportal der Länder. [extern]
Persönliche Einsicht beim Registergericht:
Die Einsicht in die Register, die öffentlich zugänglichen Registerdokumente und Sonderbände der Registerakten kann kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts Raum E 72 erfolgen. Registerausdrucke erhalten Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts.
Im Bereich 'So erreichen Sie uns' [intern] finden Sie die Zeiten wann dies möglich ist.
Für die Einsicht in die nicht öffentlich zugänglichen Registerdokumente muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Dokumente zu laufenden Anmeldungen sind nicht öffentlich.
Erteilung von Registerausdrucken, Dokumentenausdrucken und Kopien von Aktenbestandteilen:
Anträge auf -kostenpflichtige- Erteilung dieser Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe des Geschäftszeichens bzw. der Firma und des Sitzes schriftlich oder per Fax an das Amtsgericht München -Registergericht. Anschrift und Fax-Nr. finden Sie im Navigationsbereich unter 'So erreichen Sie uns' [intern]
Allgemeine Auskünfte:
Ein Anspruch auf allgemeine Auskunft durch schriftliche Beantwortung von Anfragen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund werden allgemeine Anfragen ausschließlich durch kostenpflichtige Erteilung oben genannter Unterlagen beantwortet.
Wichtig:
Telefonische Auskunft aus dem Register oder den Registerakten ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nicht erteilt werden.
Telefonische Auskünfte zu laufenden Anmeldungen und Verfahren erhalten Sie über den zuständigen Sachbearbeiter, den Sie den Briefköpfen der Schreiben des Registergerichts entnehmen können.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Mitarbeiter auch vielfältige andere Aufgaben außerhalb des Dienstzimmers wahrnehmen müssen und deshalb nur zu bestimmten Zeiten, die Sie unter der jeweiligen Nebenstelle erfahren, telefonisch erreichbar sind.
Rechtsberatung und Vorprüfungen:
Das Amtsgericht -Registergericht- übernimmt keine Beratung oder Betreuung im Eintragungs- oder sonstigen Registerverfahren.
Wir nehmen grundsätzlich keine Vorprüfungen vor und dürfen keinerlei Rechtsberatung erteilen.
Beratungen obliegen den Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe (Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater).
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Wie komme ich hin?
- U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
- Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
- Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
- Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die
'BayernInfo' Reiseauskunft [extern]
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Infanterietraße 5
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