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Amtsgericht München

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Portal > Gerichte > AG > München > Verfahren > Nachlassverfahren - Letzte Änderung: 18.01.2012


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Nachlassverfahren

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So erreichen Sie uns:

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Derzeit ist der Zugang in das Gerichtsgebäude Maxburgstraße 4 geschlossen.
Bitte benutzen sie den Eingang im Gerichtsgebäude Pacellistraße 5.

Postanschrift:

Amtsgericht München
Nachlassgericht
Maxburgstraße 4
80315 München

Adresse:

Amtsgericht München
Nachlassgericht
Maxburgstraße 4
80333 München

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag – Donnerstag:
08:30 – 12:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr

Individuelle Terminsvereinbarungen sind möglich.

Öffnungszeiten des Testamentsbüros:

Montag - Donnerstag:
08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr

Telefon/Fax:

Telefon: +49 (89) 5597-06
Telefax: +49 (89) 5597-2448

Barrierefreiheit:

Im Justizgebäude Maxburgstraße 4 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

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Zuständigkeit:

Sachliche Zuständigkeit:

  1. Die Ermittlung und Feststellung der Erben
    • Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn dem Nachlassgericht bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
  2. Die Erteilung von Erbscheinen
    • Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.
  3. Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft)
    • Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger, meist ein Rechtsanwalt, verwaltet den Nachlass für die unbekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass.
  4. Die Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen
    • Ausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird. Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Erbschaftsausschlagung. (siehe Downloads)
  5. Die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen
    • Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr erhoben, deren Höhe sich nach dem Vermögenswert richtet. Bei einem Wert von 100.000 EUR beträgt die Gebühr beispielsweise 51,75 EUR, bei einem Wert von 500.000 EUR beträgt sie 201,75 EUR. Notarielle Testamente sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben.
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Wichtige Hinweise:

Für den Nachlass ausländischer Staatsangehöriger können abweichende Regelungen gelten. Auskünfte hierzu können die jeweiligen Konsulate oder Botschaften erteilen.

Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für:

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Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die

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Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Maxburgstraße 4 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.


Eingang Justizgebäude Maxburgstraße 4

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