Verfahren nach dem Transsexuellengesetz
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Verfahren nach dem Transexuellengesetz [intern]
So erreichen Sie uns:
Postanschrift:
Amtsgericht München
Familiengericht
Linprunstraße 22
80097 München
Adresse:
Amtsgericht München
Familiengericht
Linprunstraße 22
80335 München
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr
Telefon/Fax:
Telefon: +49 (89) 5597-06
Telefax: +49 (89) 5597-4900
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Linprunstraße 22 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.
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Zuständigkeit:
Sachliche Zuständigkeit:
- Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz
- Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz
Örtliche Zuständigkeit:
Das Amtsgericht München ist für alle Antragsteller und Antragstellerinnen zuständig, die ihren Wohnsitz im Bezirk des Oberlandesgerichts München (im Wesentlichen Oberbayern, Niederbayern und Schwaben) haben.
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Wichtige Hinweise:
Hinweise zur Vornamensänderung:
- Das Verfahren kann durch ein unterschriebenes Schreiben eingeleitet werden, welches die gewünschten Vornamen enthalten muss und Vorschläge enthalten kann, welche Sachverständigen das Gericht beauftragen soll.
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Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Kopie der Geburtsurkunde, Aufenthaltsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde, die neben den Personalien auch Angaben zum Familienstand und zur Staatsangehörigkeit enthalten muss, Kopie des gültigen Personalausweises, ersatzweise des Reisepasses. Im Falle einer Ehescheidung wird eine Kopie des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Scheidungsurteils benötigt. - Das Gericht wird nach Eingang eines Kostenvorschusses zwei unabhängige mit den Problemen der Transsexualität vertraute Sachverständige mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen.
- Das Verfahren wird durch eine persönliche Anhörung im Gerichtsgebäude abgeschlossen.
Hinweise zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit:
- Das Verfahren kann zusammen mit der Vornamensänderung oder in einem nachfolgenden Verfahren durch unterschriebenen Antrag eingeleitet werden.
- Das Gericht benötigt zusätzlich zu den unter der Vornamensänderung aufgeführten Unterlagen einen ausführlichen Operationsbericht, der alle vorgenommenen Eingriffe und die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit beweist sowie zusätzlich das Attest eines vom Operateur unabhängigen Arztes, der das Datum seiner persönlichen Untersuchung sowie die Tatsache bestätigt, dass ein die äußeren Geschlechtsmerkmale verändernder operativer Eingriff stattgefunden hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts und dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit erreicht worden ist.
Hinweise zur Verfahrenskostenhilfe:
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Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse mit Formularsatz und Attest über vorliegende Transsexualität sind vorzulegen).
Den Verfahrenskostenhilfeantrag finden Sie im Downloadbereich [intern]
Wie komme ich hin?
- U-Bahn Linie U1 - Haltestelle Stiglmaierplatz (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 20/21 - Haltestelle Sandstraße (von dort 6 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die
'BayernInfo' Reiseauskunft [extern]
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Linprunstraße 22 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Linprunstraße 22
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