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Amtsgericht Neuburg a.d. Donau

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Portal > Gerichte > AG > Neuburg a.d. Donau > Verfahren > Beratungshilfe - Letzte Änderung: 06.05.2011


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6. - Seiteninhalt

Beratungshilfe | Betreuungsverfahren | Familienverfahren | Nachlassverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Beratungshilfe

Beratungshilfe steht Bürgern mit geringem Einkommen und Vermögen zu, d.h. wenn nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlungen zu gewähren wäre. Sie ist nur zu gewähren, wenn die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig oder missbräuchlich ist, zudem muss es sich um eine auch im weitesten Sinne zu klärende Rechtsfrage handeln (§ 1 BerHG), sie ist keine Hilfe in den Angelegenheiten des täglichen Lebens oder allgemeine Hilfe beim Umgang mit Behörden oder anderen Institutionen.

Vorrangig sind andere Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsberatung (z.B. Jugendamt) zu nutzen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist diese in Anspruch zu nehmen.

In einfachen Rechtsangelegenheiten erteilt auch das Amtsgericht Beratungshilfe.



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