Beratungshilfe
Beratungshilfe steht Bürgern mit geringem Einkommen und Vermögen zu, d.h. wenn nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung Prozeßkostenhilfe ohne Ratenzahlungen zu gewähren wäre. Sie ist nur zu gewähren, wenn die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig oder missbräuchlich ist, zudem muss es sich um eine auch im weitesten Sinne zu klärende Rechtsfrage handeln (§ 1 BerHG), sie ist keine Hilfe in den Angelegenheiten des täglichen Lebens oder allgemeine Hilfe beim Umgang mit Behörden oder anderen Institutionen.
Vorrangig sind andere Möglichkeiten der kostenlosen Rechtsberatung (z.B. Jugendamt) zu nutzen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist diese in Anspruch zu nehmen.
In einfachen Rechtsangelegenheiten erteilt auch das Amtsgericht Beratungshilfe.
Wie erhalten Sie einen Beratungsschein?
- Anträge auf Beratungshilfe liegen im Flur des Amtsgerichts Neuburg aus, sie sind auch über folgenden Link herunterzuladen: Antrag Beratungshilfe [intern]
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Anträge auf Beratungshilfe nehmen zu den allgemeinen Sprechzeiten (Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, Donnerstagnachmittag 13.30 Uhr - 16.00 Uhr) die Rechtsantragstellen des Amtsgerichts entgegen:
Zivilsachen: Zimmer 58, Tel. 08431/588-145
Familiensachen: Zimmer 66, Tel. 08431/588-242
Außerhalb der Sprechzeiten nur auf vorherige Vereinbarung!
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Bei der Beantragung sind Einkommensnachweise vorzulegen, außerdem Nachweise über Zahlungsverpflichtungen wie Miete, wichtige Versicherungen oder Schulden.

