Die Gerichtsvollzieher im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Passau
Aufgaben der Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher bzw. die Gerichtsvollzieherin ist zuständig für die Vollstreckung von Urteilen, Beschlüssen, Vollstreckungsbescheiden, vollstreckbaren Urkunden und weiteren zur Vollstreckung geeigneten Bescheiden und Schriftstücken.
Zur Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers muss immer ein derartiger "Vollstreckungstítel" vorliegen.
Auftraggeber können sein, Privatpersonen, Firmen oder auch das Gericht.
Sachliche Zuständigkeit im Einzelnen
- Zustellungen von Schriftstücken.
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen.
- Versteigerung von beweglichem Vermögen.
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher auch Offenbarungseid genannt) und Verhaftungen in diesem Rahmen.
- Räumungen von Wohnraum und Gewerberäumen.
- Wegnahme von Sachen und Personen.
- Entfernung aus dem Gewahrsam.
- Beseitigung von Widerstand.
Örtliche Zuständigkeiten der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Passau
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Falls Sie wissen möchten, welcher Gerichtsvollzieher für Ihren Auftrag zuständig ist, können Sie bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle Namen, Anschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten erfahren.
Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle
Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94030 Passau
Telefon 0851 / 394 307 - Zimmer 1 / EG
Telefon 0851 / 394 308 - Zimmer 1 / EG
Telefon 0851 / 394 309 - Zimmer 1 / EG
- Telefax: 0851 / 394 4051
- E-Mail: GERICHTSVOLLZIEHERVERTEILERSTELLE@ag-pa.bayern.de [email] Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Eine direkte Übersendung von Vollstreckungsaufträgen an den Gerichtsvollzieher kann aufgrund Urlaubs- und Krankheitsvertretung usw. zu erheblichen Verzögerungen führen. Es ist daher ratsam, bei direkter Beauftragung des Gerichtsvollziehers, dies vorher mit ihm abzusprechen.
Bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle werden die Aufträge sortiert und an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet.
Örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher
Aus nachfolgende Dateien können Sie die aktuellen Zuständigkeiten der jeweiligen Gerichtsvollzieher selbst feststellen, ohne bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle anfragen zu müssen.
Beachten Sie bitte aber unbedingt die Hinweise am Schluss zu Richtigkeit und Verbindlichkeit der hier eingestellten Angaben!
- Adressen/Geschäftsverteilung - Stand 15.05.2012 (PDF-Format). [intern]
- AKTUELLE ZUSTÄNDIGKEIT - STAND 15.05.2012(XLS-Format). [intern]
Wichtig:
Auskunft über laufende Aufträge kann nur der Gerichtsvollzieher geben, der den Auftrag übernommen hat und auch bearbeitet. Nur bei diesem liegen auch Unterlagen vor.
Achtung:
Aufgrund von kurzfristigen Ausfallzeiten durch Krankheiten, Urlaubsabwesenheiten, usw. können sich jederzeit Änderungen in der Geschäftsverteilung ergeben.
Eine Garantie für die Richtigkeit der Angaben, vor allem der Zuständigkeiten, wird somit ausdrücklich nicht übernommen.
Eine verbindliche Auskunft über den aktuellen Stand der Zuständigkeit kann nur die Gerichtsvollzieherverteilerstelle (siehe oben) erteilen.
Karte der Gerichtsvollzieherbezirke - Stand 15.05.2012
(Download-Größe: 429054 Bytes)
Karte der Gerichtsvollzieherbezirke - Stand 15.05.2012 (long description) [extern]
So sieht ein Pfandsiegel = Kuckuck aus! Damit wird die Pfändung kenntlich gemacht, wenn der gepfändete Gegenstand beim Schuldner belassen wird.
Pfandsiegel (long description) [extern]
(Download-Größe: 2624 Bytes)
Internetversteigerung durch Gerichtsvollzieher
Die bundesweite Justiz-Auktionsplattform bzgl. der Internetversteigerung der Gerichtsvollzieher finden Sie unter folgendem Link: Justiz-Auktionsplattform [extern]
Auch die Passauer Gerichtsvollzieher
- Artur Prager [extern]
- Gerhard Straßer [extern]
bieten diese Möglichkeit einer zeitgemäßen und schnellen Verwertung von gepfändeten Gegenständen an.
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