Insolvenzverfahren
Der Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Regensburg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Regensburg, Kelheim und Cham.
Das Insolvenzgericht ist zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.
Für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem allgemeinen Gerichtsstand, so ist dieser Ort maßgebend.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr
Erreichbarkeit: (Serviceeinheiten)
Telefon: 0941 2003-550 o. -551 o. -552 o. -848 o. -852 o. -853
Telefax: 0941 2003-530
Fall Sie einen Insolvenzantrag stellen wollen oder einen Fragebogen des Gerichts beantworten müssen, verwenden Sie bitte die nachfolgenden Formulare.
Sämtliche Formulare können sowohl von Hand, als auch am Computer mit gängigen Textverarbeitungsprogrammen ausgefüllt werden.
Das Amtsgerichts Regensburg stellt Ihnen die nachfolgenden Formulare zur Verfügung:
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Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens (mit Antrag auf Restschuldbefreiung)
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Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (Verbraucherinsolvenz)
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Eigenantrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für natürliche Personen (incl. Anhörungsbogen)
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Eigenantrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für juristische Personen/Gesellschaften/Vereine (incl. Anhörungsbogen)
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Weitere Informationen über Insolvenzverfahren finden Sie hier:
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Insolvenzbekanntmachungen aller deutschen Insolvenzgerichte
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In sechs Jahren schuldenfrei - Ein Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren (Broschüre des Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)
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