Auf einen Blick
Elektronische Übermittlung von Dokumenten
Sie können mit den bayerischen Gerichten auch als Privatperson elektronisch kommunizieren.

Die BayernID bietet, im Gegensatz zu einer einfachen E-Mail, die Möglichkeit, gesetzeskonform Anträge rein elektronisch zu stellen. Sie sparen Kuvert, Briefmarke und den Weg zum Briefkasten.
Die BayernID bietet:
- einen sicheren Login
- ein kostenfreies Postfach
- die Mitteilung über neue Nachrichten an Ihre E-Mail-Adresse
- eine elektronische Eingangsbestätigung für Ihre übermittelten Dokumente
Registrierung und Login: https://id.bayernportal.de/de
Nähere Informationen zur BayernID finden Sie auf der Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernid/
allgemeines Onlineformular des Amtsgerichts Rosenheim (Datei-Upload): https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21443711158 - Button "Elektronischer Rechtsverkehr"
Onlineverfahren des Amtsgericht Rosenheim: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21443711158/onlineverfahren?behoerde=05664877386
Zur Nutzung ist jeweils eine BayernID erforderlich.
Einfache E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
28.04.2023 - Aktuell kommt es wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz.
Zahlungen an die Justiz erfolgen in Bayern ausschließlich an die Landesjustizkasse Bamberg.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung bitte Kontakt mit dem zuständigen Gericht oder der Landesjustizkasse auf.