Familiensachen
Das Familiengericht ist insbesondere zuständig für:
Ehescheidung
Ehegatten- und Kindesunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
Güterrechtliche Ansprüche
Ehewohnung und Hausrat
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Eltern und ihre Kinder [intern]
