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Amtsgericht Starnberg

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Portal > Gerichte > AG > Starnberg > Gerichtsvollzieher - Letzte Änderung: 17.05.2010


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6. - Seiteninhalt

Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherverteilerstelle

  1. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle erreichen Sie unter:
    • 08151 / 367 - 0
      Zimmer 42 (Pforte)
    • 08151 / 367 - 184 Faxgerät

Sollte sich der Gerichtsvollzieher im Dienst befinden und keine Sprechzeit haben, können Sie ein Fax an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle senden. Diese wird das Fax dem Gerichtsvollzieher ins Fach legen, welches täglich von dem Gerichtsvollzieher geleert wird.

Bitte versehen Sie alle Schreiben und Telefaxe an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle deutlich mit dem Namen des Gerichtsvollziehers oder mit dem Namen des Schuldners und seiner vollständigen aktuellen Adresse.

Die Vertreter sind ausschließlich im Krankheits- oder Urlaubsfall zuständig, bzw. für absolut dringende und zu begründende Eilsachen.

Bitte beachten Sie, dass eine Vetretung durch einen der weiter aufgeführten Gerichtsvoll-zieher ansonsten nicht in Frage kommt und dessen Kontaktierung dann zwecklos ist.

Alle Gerichtsvollzieher mit Anschrift, Telefonnummer, Sprechzeiten, Bankverbindung und Zuständigkeit

Zwangsvollstreckungsantrag für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers

WICHTIGER HINWEIS

Vor schriftlicher Zusendung von Eilverfahren (Fristsachen) an den Gerichtsvollzieher selbst ist unbedingt Rücksprache mit der Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu halten. In einem eventuellen Vertretungsfalle erfahren sie dort den derzeit tatsächlich zuständigen Gerichtvollzieher.

In einigen Orten und Ortsteilen ist die Zuständigkeit straßenweise geregelt. Die Zuständigkeit für einzelne Strassen in diesen Orten erfahren Sie über die nachstehenden Links.

Zuständigkeit: