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Grundbuchamt

I. Kontakt

Das Grundbuchamt erreichen Sie unter:

Telefon: +49 (8151) 367-221
Zimmer 40 (Erdgeschoss)

Telefax: +49 (9621) 96241-4035

E-Mail: Poststelle.GBA@ag-sta.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs – und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt


II. Informationen

Im Grundbuch sind die Grundstücke des Amtsgerichtsbezirks Starnberg eingetragen, dort werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt.


Die Grundbücher sind nicht öffentlich. Einsicht in die Grundbücher kann nur demjenigen gewährt werden, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO).

Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein sog. berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 12 GBO). Dann kann auf Antrag auch ein Grundbuchausdruck erteilt werden.

Der Eigentümer oder Berechtigte eines eingetragenen Rechts ist stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen, z.B. als Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels.


Warnhinweis:

Wir raten dazu, einen Grundbuchausdruck direkt beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts und nicht über einen Internetanbieter zu bestellen. Es gibt zahlreiche "Dienstleister", die zu überteuerten Preisen die Anforderung online ermöglichen. Es kam schon vor, dass die Kosten vom Konto abgebucht wurden, jedoch kein Grundbuchausdruck übersandt wurde.
Die Internet-Adressen der justizeigenen Homepage beginnen stets mit "www.justiz.bayern.de"

Ein Grundbuchauszug kann

beantragt werden.

Bei Beantragung eines Grundbuchausdrucks per Telefax oder E-Mail muss die Unterschrift des Antragstellers handschriftlich sein. Anträgen auf Grundbuchausdrucke ist zudem eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchausdrucks möglich!

Kosten eines Grundbuchausdrucks
  • einfache Abschrift: 10 Euro
  • amtliche Abschrift: 20 Euro
Die Kostenrechnung erhalten Sie über die Landesjustizkasse Bamberg.

Druck und Zusendung der Grundbuchauszüge erfolgen bayernweit über eine zentrale Stelle und dauern ca. 1-2 Wochen.

Grundbuchberichtigung

Anträge auf Grundbuchberichtigung sind im Original (nicht per Telefax oder E-Mail) mit Unterschrift und Anlagen einzureichen.


III. Formblätter

Verfahrensübersicht