Registergericht
Das Registergericht befindet sich im
Justizzentrum Herzog-Otto-Str. 1
Haus D
Registereinsicht: Zimmer D 60 (Erdgeschoss)
Telefon: 0861/56521
Einlaufstelle: Zimmer D 60 (Erdgeschoss)
Telefon: 0861/56521
Registerauszüge: Zimmer D 60 (Erdgeschoss)
Telefon: 0861/56521
Telefaxnummer: 0861/56-500
Sprechzeiten:
Das Registergericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Das Registergericht ist zuständig für die nachfolgend aufgeführten Eintragungen:
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Handelsregister
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA, SE) -
Partnerschaftsregister
Partnerschaftsgesellschaften -
Genossenschaftsregister
Genossenschaften (eG) -
Vereinsregister
Vereine (e.V.) -
Güterrechtsregister
Güterstandsvereinbarungen zwischen Eheleuten und Lebenspartnern
Antrag auf Eintragungen:
Seit 01.01.2007 müssen Dokumente zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden (Art. 1 EHUG, § 12 Abs. 2 HGB).
Eine Übersendung in Papierform ist nun grundsätzlich unzulässig und kann vom Registergericht nicht mehr anerkannt werden.
Weitere Informationen hierzu [intern]
Einsicht und Auskunft aus den Registern:
Die Einsicht in das
- Handelsregister (AG, GmbH, OHG, KG, Einzelkaufmann)
- Genossenschaftsgericht
- Partnerschaftsregister
- Vereinsregister
- Güterrechtsregister
ist öffentlich und kann jederzeit während der Sprechzeiten im Geschäftszimmer D 60 oder auch per Internet über das gemeinsame Registerportal der Länder erfolgen.
Telefonische Auskünfte aus den Registern werden nicht erteilt.
Auskünfte und Veröffentlichungen
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Informationen aus dem Handels-, Genossenschafts,- Partnerschafts- und Vereinsregister, sowie
- die Registerbekanntmachungen im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem können Sie zeit- und kostensparend selbst abrufen und direkt ausdrucken
- Handelsregister [extern]
- Unternehmensregister [extern]
Registerausdruck:
Registerausdrücke können persönlich, schriftlich bzw. per Fax, aber auch nach entsprechender Anmeldung, per Internet beantragt werden.
Eine Antragstellung per Telefon ist nicht möglich.
Kosten eines Registerausdrucks:
nicht amtlicher Ausdruck: 10 €
amtlicher Ausdruck: 18 €
