Zivilgericht
Die Geschäftsstelle des Zivilgerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus A
Zimmer A 120 und A 124 im 1. Stock
Telefon: 0861/56242 und 0861/56246
Fax: 0861/56300 und 0861/56493
Sprechzeiten
Das Zivilgericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung
Zuständigkeit:
Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, auf Herausgabe einer Sache, auf Ersatz eines Schadens, auf Räumung einer Wohnung, auf Duldung, Unterlassung, Abgabe einer Willenserklärung oder ähnliches geltend gemacht werden.
Das Amtsgericht ist für diese Streitigkeiten in 1. Instanz zuständig, soweit der Wert des Streitgegenstandes den Betrag vom 5.000 Euro nicht übersteigt und, ohne Rücksicht auf den Streitwert, für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten.
Weitere Zuständigkeiten:
- Arrest und einstweilige Verfügungen bis Streitwert 5.000 Euro
- Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung einer Urkunde
- Anträge auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens bis Streitwert 5.000 Euro
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Außerdem werden bearbeitet:
Klagen und Anträge in Landwirtschaftssachen - Wohnungseigentumssachen
Informationen:
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Broschüre -Tipps für Mieter und Vermieter-
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Broschüre -Rechtstipps zum Verkehrsunfall-
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Broschüre - Rund um die Gartengrenze -
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Schlichtungsverfahren:
Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.
Näheres ergibt sich aus der nachfolgenden Broschüre.
Information:
Für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens sind zuständig:
- jeder Notar [extern]
- Rechtsanwälte, die von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen worden sind [extern]
