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Amtsgericht Traunstein

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Portal > Gerichte > AG > Traunstein > Verfahren > Zivilverfahren - Letzte Änderung: 06.11.2009


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Zivilgericht

Die Geschäftsstelle des Zivilgerichts befindet sich im Justizzentrum
Herzog-Otto-Str. 1 Haus A
Zimmer A 120 und A 124 im 1. Stock
Telefon: 0861/56242 und 0861/56246
Fax: 0861/56300 und 0861/56493

Sprechzeiten

Das Zivilgericht ist erreichbar:
Montag mit Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr oder nach Terminsvereinbarung

Zuständigkeit:

Vor dem Zivilgericht können private oder geschäftliche Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme, auf Herausgabe einer Sache, auf Ersatz eines Schadens, auf Räumung einer Wohnung, auf Duldung, Unterlassung, Abgabe einer Willenserklärung oder ähnliches geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht ist für diese Streitigkeiten in 1. Instanz zuständig, soweit der Wert des Streitgegenstandes den Betrag vom 5.000 Euro nicht übersteigt und, ohne Rücksicht auf den Streitwert, für alle Wohnraum-Mietstreitigkeiten.

Weitere Zuständigkeiten:

Informationen:



Schlichtungsverfahren:

Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten ist die Klage vor dem Amtsgericht nur zulässig, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen.
Näheres ergibt sich aus der nachfolgenden Broschüre.

Information:



Für die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens sind zuständig:

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