Hinterlegungsstelle
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
Die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts ist zuständig für die Hinterlegung von Geldbeträgen, Wertpapieren, Urkunden und Kostbarkeiten.
Eine Hinterlegung ist zulässig, wenn:
- dem Hinterleger eine gesetzliche Vorschrift zur Seite steht, die ihn zur Hinterlegung berechtigt bzw. verpflichtet;
- der Hinterleger durch eine behördliche Anordnung oder Entscheidung zur Hinterlegung für berechtigt bzw. verpflichtet erklärt worden ist.
Für die Hinterlegung von Testamenten ist das Nachlassgericht zuständig.
Kontakt:
- Zimmer 201 / II. Stock
- Telefon: 0961/3000-225
- Telefax: 0961/3000-226
