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Amtsgericht Weiden i.d. OPf.

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Portal > Gerichte > AG > Weiden i.d. OPf. > Verfahren > Insolvenzverfahren - Letzte Änderung: 28.12.2009


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Insolvenzabteilung

Zuständigkeit (sachlich und örtlich):

Das Insolvenzgericht ist zuständig zur Durchführung der Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen und juristischen Personen, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit und Vereinen sowie über Nachlässe.

Bei der Antragstellung und Verfahrensdurchführung wird, sofern der Schuldner eine natürliche Person ist, dahingehend unterschieden, ob der Schuldner Verbraucher oder Unternehmer im Sinne der Insolvenzordnung ist (Definition in § 304 InsO).

Für die örtliche Zuständigkeit ist der Wohnsitz bzw. der allgemeine Gerichtsstand des Schuldners maßgeblich. Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners, egal ob natürliche Person oder nicht, an einem anderen Ort als dem Wohnsitz oder dem allgemeinen Gerichtsstand, so ist für die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts dieser andere Ort bestimmend.

Örtlich ist das Insolvenzgericht Weiden i.d.OPf. für den Landgerichtsbezirk Weiden i.d.OPf. zuständig, welcher die Landkreise Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth sowie die kreisfreie Stadt Weiden i.d.OPf. umfasst.

Kontakt:

Hinweise:

Die für die einzelnen Verfahren wesentlichen Entscheidungen des Insolvenzgerichts werden im Internet (siehe unten) veröffentlicht.

Weitere Hinweise finden Sie hier:



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