Nachlassgericht
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
Die Zuständigkeit des Nachlassgerichts liegt in der Feststellung der Erben, der Erteilung von Erbscheinen, dem Erlass von Sicherungsmaßnahmen (z.B. Bestellung eines Nachlasspflegers), der Verwahrung von letztwilligen Verfügungen (Testamente, Erbverträge) sowie der Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen.
Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben, die Berechnung und Verteilung des Nachlassvermögens sowie die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Dies müssen die Beteiligten untereinander regeln. Falls eine Einigung nicht zustande kommt, ist der Zivilrechtsweg zu beschreiten.
Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht Weiden, wenn eine verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab oder der Stadt Weiden i.d.OPf. hatte. Lebte die verstorbene Person im Altlandkreis Vohenstrauß, so ist die Zweigstelle Vohenstrauß zuständig.
Kontakt:
Hauptgericht Weiden i.d.OPf.:
- Zimmer 18 / Erdgeschoss
- Telefon: 0961/3000-427 und -429
- Telefax: 0961/3000-436
Zweigstelle Vohenstrauß:
- Zimmer 14 / I. Stock
- Telefon: 09651/9217-31 und -32
- Telefax: 09651/9217-45
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