Rechtsantragstelle
Zuständigkeit (sachlich und örtlich):
An der Rechtsantragstelle werden in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen Anträge zu Protokoll genommen.
Rechtsberatung darf nicht erteilt werden.
Diese darf grundsätzlich nur von Personen erteilt werden, die hierzu besonders ermächtigt wurden, z.B. Rechtsanwälte.
Beratungshilfe
Bürger mit geringem Einkommen können für eine außergerichtliche Rechtsangelegenheit einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.
Dieser Antrag kann durch den beratenden Rechtsanwalt gestellt werden
oder vor der Rechtsberatung bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts.
Der beauftragte Rechtsanwalt erhebt lediglich eine Beratungshilfegebühr in Höhe
von 10,00 EUR.
Kontakt:
Hauptgericht Weiden i.d.OPf.:
- Zimmer 29 / Erdgeschoss (Buchstaben A - M)
- Telefon: 0961/3000-449
- Telefax: 0961/3000-458
- Zimmer 34 / Erdgeschoss (Buchstaben N - Z)
- Telefon: 0961/3000-461
- Telefax: 0961/3000-458
Zweigstelle Vohenstrauß:
- Zimmer 19 / I. Stock (Zivilsachen)
- Telefon: 09651/9217-30
- Telefax: 09651/9217-41
- Zimmer: 15 / I. Stock (Strafsachen)
- Telefon: 09651/9217-22
- Telefax: 09651/9217-41
