Abteilung für Betreuungsverfahren
Erreichbarkeit
Buchstaben A - K
Zimmer 217
Telefon-Nr.: 0881/998-159
Telefon-Nr.: 0881/998-158
Buchstaben L - T
Zimmer 218
Telefon-Nr.: 0881/998-304
Buchstaben S - Sch und U - Z
Zimmer 218
Telefon-Nr.: 0881/998-154
Telefax-Nr. 0881-998-400
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und von
Montag - Donnerstag: 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind jederzeit möglich.
Die Abteilung für Betreuungsverfahren befindet sich im Altbau, 2. Stock, Zimmer-Nr. 217, 218
Allgemeine Informationen
Wenn ein Volljähriger psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und deshalb seine Angelegneheiten ganz oder teilweise nicht besodrgen kann, wird ihm ein Betreuer bestellt.
Für das mit der Betreuung zusammenhängende Verfahren ist das Vormundschaftsgericht zuständig.
Diese Abteilung des Amtsgerichts entscheidet u. a. auch in Verfahren über Unterbringungsmassnahmen, die mit einer Freiheitsentziehung verbunden sind sowie über Regelungen, die im Interesse ehelicher oder nichtehelicher Kinder in gesetzlich festgelegten Fällen zu treffen sind (Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionen)
Eine Betreuung ist erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können (General- oder Vorsorgevollmacht)
Broschüren zum Herunterladen
Formulare zum Herunterladen
Erreichbarkeit | Öffnungszeiten | Allgemeine Informationen | Broschüren zum Herunterladen | Formulare zum Herunterladen | Nach Oben

