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Landgericht Aschaffenburg

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Portal > Gerichte > LG > Aschaffenburg > Verfahren > Strafverfahren - Letzte Änderung: 13.07.2011


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Strafverfahren

Sachliche Zuständigkeit in Strafverfahren

Das Landgericht Aschaffenburg ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

Strafkammern, Jugendkammern und Strafvollstreckungskammern

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen, d.h. ehrenamtliche Laienrichter, mit. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.

Erreichbarkeit der Kammern

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Geschäftsstelle der jeweiligen Kammer Verbindung aufzunehmen. Diese ist im Regelfall
Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
erreichbar: