Zivilverfahren
Sachliche Zuständigkeit in Zivilverfahren
Das Landgericht Aschaffenburg ist im Wesentlichen für folgende Zivilverfahren seines Bezirks zuständig:
- erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei einem Streitwert von über 5.000,- €, soweit diese nicht durch gesetzliche Regelung dem Amtsgericht zugewiesen sind
- erstinstanzliche Klagen wegen Amtspflichtverletzung von Amtsträgern des Staates
- Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte im Bezirk
- Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Zivilsachen und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Zivilkammern und Kammern für Handelssachen
Die Bearbeitung von Zivilverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und zwei Berufsrichtern besetz sind. Eine Ausnahme macht insoweit die Kammer für Handelssachen. Hier wirken neben dem Vorsitzenden Richter aus dem Kreis der Wirtschaft bestellte Handelsrichter mit. Die einzelnen Verfahren werden entweder als Kammersachen von drei Richtern oder als Einzelrichtersachen von einem Berufsrichter bearbeitet.
So erreichen Sie die einzelnen Kammern:
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1.Zivilkammer (Aktenzeichen 11 O ..., 12 O ..., 13 O, ... 14 O ... oder 11 OH ...)
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Zimmer-Nr. 515 (5. Stock)
- Telefon: 06021/398-3515
- Telefax: 06021/398-3500
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Zimmer-Nr. 515 (5. Stock)
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2. Zivilkammer (Aktenzeichen 21 O ..., 22 O ..., 23 O ... o. 22 S ..., 23 S ..., 21 OH ..., 22 OH ... oder 23 OH ...)
- Zimmer-Nr. 518 (5. Stock)
- Telefon: 06021/398-3518
- Telefax: 06021/398-3500
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3. Zivilkammer (Aktenzeichen 31 O ..., 32 O ..., 33 O ..., 34 O ... oder 31 OH ..., 32 OH ..., 33 OH ...)
- Zimmer-Nr. 411 (4. Stock)
- Telefon: 06021/398-3411
- Telefax: 06021/398-3450
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4. Zivilkammer (Aktenzeichen 42 T ... oder 43 T ...)
- Zimmer-Nr. 520 (5. Stock)
- Telefon: 06021/398-3520
- Telefax: 06021/398-3500
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5. Zivilkammer (Aktenzeichen 5 T ... )
- Zimmer-Nr. 3315 (3. Stock)
- Telefon: 06021/398-3315
- Telefax: 06021/398-3360
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1. Kammer für Handelssachen (Aktenzeichen 1 HK O ... oder 1 HK OH ...)
- Zimmer-Nr. 519 (5. Stock)
- Telefon: 06021/398-3519
- Telefax: 06021/398-3500
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2. Kammer für Handelssachen (Aktenzeichen 2 HK O ... oder 2 HK OH ...)
- Zimmer-Nr. 412 (4. Stock)
- Telefon: 06021/398-3412
- Telefax: 06021/398-3450
Modellversuch "Güterichter" (Gerichtsinterne Mediation)
Das Landgericht Aschaffenburg beteiligt sich am Modellversuch "Güterichter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Dabei wird den Parteien eines Zivilrechtsstreits als Alternative zur traditionellen Gerichtsverhandlung die Möglichkeit gegeben, unter Führung eines speziell dafür geschulten Richters eine an den beiderseitigen Interessen orientierte Konfliktlösung zu finden.
Vorteile der Teilnahme
- Möglichkeit der Streitbeilegung in einem früheren Verfahrensstadium unter Vermeidung zeitaufwändiger und teurer Beweisaufnahmen;
- Offenes Zeitfenster für die intensive Erörterung des Konfliktstoffes;
- Nichtöffentlichkeit des Gütetermins und vertrauliche Behandlung der Gesprächsinhalte;
- Keine zusätzlichen Kosten für die Parteien;
- Zeitnahe Terminierung des Gütetermins und damit kein wesentlicher Zeitverlust auch im Fall des Scheiterns einer Einigung;
Verfahrensablauf
Der Richter, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, leitet die Verfahrensakte - gegebenfalls auch auf Anregung einer Partei - dem zuständigen Güterichter zu. Dieser informiert die Parteivertreter über die Möglichkeit einer gerichtsnahen Mediation. Bei Zustimmung aller Parteien und der Parteivertreter wird möglichst kurzfristig ein Gütetermin vereinbart. Kommt im Gütetermin eine Einigung zustande, wird in der Regel ein gerichtlicher Vergleich protokolliert und damit das Verfahren abgeschlossen. Scheitert eine Einigung, wird die Verfahrensakte an den zuständigen Streitrichter zurückgeleitet, ohne dass dieser über Inhalte des Gütetermins informiert wird. Der Güterichter wird im weiteren Verlauf des Verfahrens keinesfalls mit der streitigen Bearbeitung befasst sein.
Geeignete Verfahren
Grundsätzlich kommen alle Verfahren in Betracht, bei denen den Parteien daran gelegen ist, schnell eine verbindliche Lösung herbeizuführen. Besonders bietet sich die gerichtsnahe Mediation bei solchen Verfahren an, bei denen die Parteien in einer Verbindung stehen, die auch in der Zukunft eine Zusammenarbeit oder unbelastete Begegnung sinnvoll erscheinen lässt, sei es als Nachbar, Partner einer dauernden Geschäftsbeziehung oder auch als Verwandte. Die Erfahrung zeigt auch, dass Verfahren, bei denen drohende Verfahrenskosten über der eigentlichen Streitsumme liegen, durch vertiefte Diskussion in der Mediation zu einem kostengünstigen Ende gebracht werden können. Gleiches gilt auch für sehr komplexe Rechtsstreite, bei denen eine endgültige streitige Entscheidung zeitnah nicht zu erwarten ist.
