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Landgericht Bayreuth

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Die Entwicklung der Bayreuther Gerichte ab 1810

1810
Bayern erwirbt die ehemals preußische Markgrafenschaft Bayreuth.
Bis 1812 galt in Bayreuth das alte preußische Recht (preußische Gerichtsbarkeit)

1812-1818 Stadtgericht Bayreuth
ein Gericht zweiter Klasse, eine reine Justizstelle für den Stadtbereich.

1812-1879 Landgericht Bayreuth (älterer Ordnung)
ein Gericht erster Klasse, das neben der Rechtspflege auch vielfältige Verwaltungsaufgaben mit zu erledigen hatte; der LANDRICHTER war der Repräsentant der staatlichen Hoheit in seinem Bezirk;
1862 erfolgte die Trennung von Justiz und Verwaltung durch Errichtung von BEZIRKSÄMTERN (heutige Landratsämter), die Landgerichte waren nur noch reine Justizstellen.

1818-1856 Kreis- und Stadtgericht Bayreuth
Der Gerichtssprengel umfaßte neben dem Stadtbezirk Bayreuth den Bereich von 18 Landgerichten (älterer Ordnung) nämlich:
Hof, Rehau, Selb, Wunsiedel, Gefrees, Münchberg, Weidenberg, Bayreuth, Kulmbach, Waldsassen, Kemnath, Tirschenreuth, Eschenbach, Neustadt/Waldnaab, Pottenstein, Stadtsteinach, Gräfenberg und Kirchenlamitz.
Im gesamten Obermainkreis (heute: Regierungsbezirk Oberfranken) gab es mit Bamberg und Bayreuth nur zwei Kreis- und Stadtgerichte.

1857-1879 Bezirksgericht Bayreuth
Die Bezirksgerichte traten an die Stelle der bisherigen Kreis- und Stadtgerichte.
Der Gerichtssprengel des Bezirksgerichts Bayreuth umfaßte neben dem Stadtbezirk Bayreuth den Bereich der Landgerichte (älterer Ordnung) Bayreuth, Berneck, Kulmbach, Hollfeld, Pegnitz, Pottenstein, Thurnau und Weidenberg.
In Oberfranken gabe es die Bezirksgerichte Bamberg, Bayreuth, Hof und Kronach.

1861-1879 Stadtgericht Bayreuth
Nach der Trennung von Verwaltung und Justiz wurden die Landgerichte (älterer Ordnung) und die wiedererrichteten Stadtgerichte als reine Justizstellen gebildet.

Seit 1879 Landgericht Bayeuth, Staatsanwaltschaft Bayreuth und Amtsgericht Bayreuth

Am 01.01.1871 wurde das Zweite Deutsche Reich, ein bundesstaatlicher Zusammenschluß von 25 deutschen Einzelstaaten unter der Führung Preußens gegründet.
Die Reichtsverfassung von 1871 übertrug dem Reich die Gesetzgebungszuständigkeit für das gerichtliche Verfahren.

Durch das GERICHTSVERFASSUNGSGESETZ von 1877, das zusammen mit den anderen Reichsjustizgesetzen (ZPO, StPO, KonkO) am 1. Oktober 1879 in Kraft trat, entstanden als ordentliche Gerichte die AMTSGERICHTE, LANDGERICHTE, die OBERLANDESGERICHTE, das BAYERISCHE OBERSTE LANDESGERICHT und das REICHSGERICHT. Bei jedem Landgericht wurde eine STAATSANWALTSCHAFT gebildet.

Dies war die Geburtsstunde der heute noch bestehenden BAYREUTHER JUSTIZBEHÖRDEN:
Landgericht, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Bayreuth!

Quelle: Nachforschungen von OAR i.R. Helmut Paulus (1999)

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