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Die elektronische Akte

Teil des eJustice-Logos
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Die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtverkehrs und der elektronischen Akte wird zu einer spürbaren Beschleunigung der Verfahren führen. Ein elektronischer Workflow vom elektronischen Nachrichteneingang über die elektronische Verfahrensbearbeitung bis zur elektronischen Zustellung wird die Dauer vieler Arbeitsschritte deutlich reduzieren.


Die Verfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften leben von der schriftlichen Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten. Die bei der Zustellung der schriftlichen Dokumente anfallenden Postlaufzeiten nehmen Zeit in Anspruch. Mit dem Umstieg auf die elektronische Kommunikation werden diese Postlaufzeiten in Zukunft entfallen. Auch der Ausdruck und das Kuvertieren von Papierdokumenten können entfallen.


Mit der Einführung der elektronischen Akte können mehrere Personen
parallel das Verfahren bearbeiten. Die Verfahrensakte steht dem Sachbearbeiter nunmehr auch in den Fällen jederzeit zur Verfügung, in denen sie bisher an Verfahrensbeteiligte z. B. zur Akteneinsicht versandt werden musste.


Einführung der elektronischen Akte

Die Pilotierung der elektronischen Akte hat am 1. Oktober 2016 beim Landgericht Landshut begonnen. Im Jahr 2017 schlossen sich die Landgerichte Regensburg und Coburg, im Jahr 2019 das Amtsgericht Straubing und im Jahr 2020 die Amtsgerichte Regensburg und Dachau sowie im Jahr 2021 das Oberlandesgericht München der Pilotphase an. 

Aufgrund der guten Erfahrungen konnte die Regeleinführung der elektronischen Akte in erst- und zweitinstanzlichen Zivilsachen bei den Landgerichten und in Zivil- und Familiensachen bei den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten beginnen, die nun schrittweise bei allen bayerischen Landgerichten umgesetzt wird.

Daneben wird die elektronische Akte in weiteren Anwendungsfällen erprobt. Hierfür ist die elektronische Akte bei den Amtsgerichten Kelheim und Erlangen in Grundbuchsachen, bei dem Amtsgericht Erlangen zusätzlich in Betreuungssachen, bei dem Amtsgericht Regensburg in Immobiliarvollstreckungssachen, bei dem Amtsgericht Ingolstadt in Insolvenzsachen und bei dem Amtsgericht Fürth in Nachlasssachen im Einsatz. Weitere Pilotierungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sind bereits geplant und sollen im Laufe der Jahre 2022 und 2023 erfolgen.

 Eine Übersicht der Gerichte und Staatsanwaltschaften, bei denen die elektronische Akte geführt wird, finden Sie hier: Bekanntmachung zur ERVV Ju.


Softwarelösung für die eAkte - eIP
eIP-Logo
Hier wird digitalisiert!

Für die Bearbeitung der elektronischen
Akten kommt eine Softwarelösung zum Einsatz, die unter der Federführung Bayerns
in einem Verbund mit fünf weiteren Bundesländern entwickelt wurde. Dabei
handelt es sich um das elektronische Integrationsportal (eIP).

eIP ermöglicht es, die elektronische Akte im Sinne eines einheitlichen eJustice-Arbeitsplatzes zusammen mit den Fachverfahren, die speziell bei der Justiz im Einsatz sind, und anderen zur Bearbeitung der Akte erforderlichen Anwendungen (z. B. Office-Anwendungen) zu lesen, zu erschließen und zu bearbeiten. In allen Verfahrens- und Fachbereichen der Justiz!

Berücksichtigt sind dabei die Arbeitsabläufe und Anforderungen aller, die in der Justiz mit der elektronischen Akte arbeiten.

eJustice - mehr als nur neue Software bei der Justiz

Dort, wo die eAkte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Einzug hält, müssen auch die räumlichen Gegebenheiten auf die neuen Möglichkeiten angepasst werden. Büros und Sitzungssäle werden mit neuer PC- und Medientechnik ausgestattet.

Wussten Sie eigentlich...

…dass bei der Staatsanwaltschaft Hof und den Amtsgerichten Hof und Wunsiedel seit dem 04.10.2022 die elektronische Akte in Strafsachen pilotiert wird?