Die elektronische Akte
Die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtverkehrs und der elektronischen Akte wird zu einer spürbaren Beschleunigung der Verfahren führen. Ein elektronischer Workflow vom elektronischen Nachrichteneingang über die elektronische Verfahrensbearbeitung bis zur elektronischen Zustellung wird die Dauer vieler Arbeitsschritte deutlich reduzieren.
Die Verfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften leben von der schriftlichen Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten. Die bei der Zustellung der schriftlichen Dokumente anfallenden Postlaufzeiten nehmen Zeit in Anspruch. Mit dem Umstieg auf die elektronische Kommunikation werden diese Postlaufzeiten in Zukunft entfallen. Auch der Ausdruck und das Kuvertieren von Papierdokumenten können entfallen.
Mit der Einführung der elektronischen Akte können mehrere Personen
parallel das Verfahren bearbeiten. Die Verfahrensakte steht dem Sachbearbeiter nunmehr auch in den Fällen jederzeit zur Verfügung, in denen sie bisher an Verfahrensbeteiligte z. B. zur Akteneinsicht versandt werden musste.
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Die Pilotierung der elektronischen Akte hat am 1. Oktober 2016 beim Landgericht Landshut begonnen. Im Jahr 2017 schlossen sich die Landgerichte Regensburg und Coburg, im Jahr 2019 das Amtsgericht Straubing und im Jahr 2020 die Amtsgerichte Regensburg und Dachau sowie im Jahr 2021 das Oberlandesgericht München der Pilotphase an.
Aufgrund der guten Erfahrungen konnte die Regeleinführung der elektronischen Akte in erst- und zweitinstanzlichen Zivilsachen bei den Landgerichten und in Zivil- und Familiensachen bei den Amtsgerichten und Oberlandesgerichten beginnen. Sie ist in den vorgenannten Verfahrensbereichen planmäßig Ende des Jahres 2023 abgeschlossen worden.
Auch in Betreuungs-, Immobiliarvollstreckungs-, Grundbuch- und Insolvenzsachen waren die Pilotierungen erfolgreich und die Regeleinführung der elektronischen Akte konnte auch in diesen Fachbereichen erwartungsgemäß beendet werden. In Nachlass- und Strafsachen dauert die Pilotierung noch an.
Eine Übersicht der Gerichte und Staatsanwaltschaften, bei denen die elektronische Akte geführt wird, finden Sie hier: Bekanntmachung zur ERVV Ju.
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Für die Bearbeitung der elektronischen
Akten kommt eine Softwarelösung zum Einsatz, die unter der Federführung Bayerns
in einem Verbund mit fünf weiteren Bundesländern entwickelt wurde. Dabei
handelt es sich um das elektronische Integrationsportal (eIP).eIP ermöglicht es, die elektronische Akte im Sinne eines einheitlichen eJustice-Arbeitsplatzes zusammen mit den Fachverfahren, die speziell bei der Justiz im Einsatz sind, und anderen zur Bearbeitung der Akte erforderlichen Anwendungen (z. B. Office-Anwendungen) zu lesen, zu erschließen und zu bearbeiten. In allen Verfahrens- und Fachbereichen der Justiz!
Berücksichtigt sind dabei die Arbeitsabläufe und Anforderungen aller, die in der Justiz mit der elektronischen Akte arbeiten.
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Dort, wo die eAkte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Einzug hält, müssen auch die räumlichen Gegebenheiten auf die neuen Möglichkeiten angepasst werden. Büros und Sitzungssäle werden mit neuer PC- und Medientechnik ausgestattet.
…dass seit dem 21.11.2022 alle Landgerichte in Bayern in erstinstanzlichen Zivilsachen mit der elektronischen Akte arbeiten?