Strafverfahren
Beim Landgericht Deggendorf bestehen folgende Kammern:
2 Strafkammern,
2 Jugendkammern,
1 Strafvollstreckungskammer,
2 Beschwerdekammern für Bußgeldverfahren.
1. Zuständigkeit:
Das Landgericht Deggendorf ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren zuständig:
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Erstinstanzielle Strafverfahren von besonderer Bedeutung einschließlich Schwurgerichtssachen;
- Berufungen gegen Urteile der Strafrichter und Schöffengerichte der Amtsgerichte Deggendorf und Viechtach;
- Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Strafrichter und Schöffengerichte der Amtsgerichte Deggendorf und Viechtach;
- Strafvollstreckungssachen,
- Beschwerdeverfahren in Bußgeldverfahren für Verkehrsordnungswidrigkeiten.
2. Erreichbarkeit:
Hier erreichen Sie die zuständige Geschäftstelle:
Telefon: 0991 3898 140 ZiNr.: 05 (EG)
Telefon: 0991 3898 141 ZiNr.: 05 (EG)
Telefon. 0991 3898 142 ZiNr.: 05 (EG)
Telefax: 0991 3898 145
Bitte beachten Sie, dass beim Landgericht Deggendorf gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. Die Öffnungszeiten können Sie der Startseite entnehmen. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung sinnvoll. Hier erhalten Sie weitere allgemeine Informationen zu Strafverfahren [intern]
