21. Juni 2010 - Pressemitteilung 02/10
Strafverfahren gegen Verantwortliche der IHK-Akademie Oberfranken GmbH
Prozessbeginn am 06.07.2010 um 09.00 Uhr im Schwurgerichtssaal
Am Dienstag, dem 06.07.2010 beginnt vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Hof – Wirtschaftsstrafkammer - die Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Geschäftsführer und einen Prokuristen der IHK-Akademie Oberfranken GmbH.
Beide Angeklagte befinden sich in diesem Verfahren in Untersuchungshaft, der 46jährige ehemalige Geschäftsführer seit 01.03.2010, der 48jährige ehemalige Prokurist seit 02.03.2010. Gegen den angeklagten Geschäftsführer liegen 5 Anklagen, gegen den angeklagten Prokuristen 3 Anklagen vor, die gemeinsam verhandelt werden.
In den von der Strafkammer zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklagen der Staatsanwaltschaft Hof wird den Angeklagten mehrfacher – zum Teil gemeinschaftlich begangener – Subventionsbetrug vorgeworfen. Dem angeklagten Geschäftsführer werden zusätzlich vorsätzlich verspätete Insolvenzantragsstellung sowie Verletzung der Buchführungspflicht und 4 Fälle des Kreditbetrugs zur Last gelegt.
Die Bildungseinrichtung der IHK Oberfranken, die bereits früher unter anderen Namen bestand, ist seit 2003 als „IHK-Akademie Oberfranken GmbH“ im Handelsregister eingetragen. Am 11.12.2007 wurde vom Amtsgericht –Insolvenzgericht- Bayreuth die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet und am 27.02.2008 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Dem angeklagten Geschäftsführer wird neben Insolvenzdelikten vorgeworfen, im Zusammenhang mit 4 Kreditvergaben über sechsstellige Kreditsummen für die GmbH falsche Angaben über deren wirtschaftliche Verhältnisse gemacht zu haben.
Beiden Angeklagten wird weiter zur Last gelegt, seit 2003 in mehreren Fällen die Subventionierung verschiedener Projekte der GmbH durch die Regierung von Oberfranken durch falsche Angaben über subventionserhebliche Tatsachen beeinflusst zu haben. Dabei sollen falsche Angaben sowohl bei Beantragung der Subventionen als auch beim nachfolgenden zeitlich gestaffelten Abruf der Fördermittel zum Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen gemacht worden sein. Die Höhe der zu Unrecht beantragten und ausbezahlten Fördermittel soll im siebenstelligen Eurobereich gelegen haben.
Zunächst sind 24 Verhandlungstage bis 19.10.2010 vorgesehen. Welche von den über 100 von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen das Gericht vernehmen wird, entscheidet sich nach der ausführlichen Vernehmung der Angeklagten. Dafür sind bereits mehrere Verhandlungstage eingeplant.
