Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Landgericht Ingolstadt

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Landgericht Landgericht Ingolstadt

Startseite des Landgerichts Ingolstadt | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Aktuelles ! Daten & Fakten | Presse + !
Aktuell ! Archiv !
Bewährungshilfe ! Referendariat ! Historie des Gebäudes ! Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > LG > Ingolstadt > Verfahren > Bewährungshilfe - Letzte Änderung: 31.03.2011


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Bewährungshilfe | Strafverfahren | Zivilverfahren | Abgegebene Verfahren | Zentrales Mahngericht Coburg | Landesjustizkasse Bamberg |

Bewährungshilfe bei dem Landgericht Ingolstadt

Gebäude der Bewährungshilfe Ingolstadt. Ansicht auf den Haupteingang.

Anschrift und Erreichbarkeit

Bewährungshilfe bei dem Landgericht Ingolstadt
Esplanade 18
85049 Ingolstadt

Das Gebäude der Bewährungshilfe Ingolstadt befindet sich in der Nähe der Agentur für Arbeit, der Berufsfeuerwehr Ingolstadt und dem Volksfestplatz und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar
(Bus: Zentraler Omnibusbahnhof, Bahn: Bahnhof Ingolstadt Nord).

Organisation der Bewährungshilfe Ingolstadt

Personalsituation

In der Bewährungshilfe Ingolstadt arbeiten derzeit 13 hauptamtliche Bewährungshelfer/innen, zuständig für die Landkreise Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen und Eichstätt, sowie die Stadt Ingolstadt.

Bewährungshelfer

Peter Brucker (Leitender Bewährungshelfer)
Telefon: 0841 / 312-482, e-mail:
peter.brucker@lg-in.bayern.de [email]

Norbert Hischer (stellv. Leitender Bewährungshelfer)
Telefon: 0841 / 312-474, e-mail:
norbert.hischer@lg-in.bayern.de [email]

Boris Beltzig
Telefon: 0841 / 312-484, e-mail:
boris.beltzig@lg-in.bayern.de [email]

Renate Finkenzeller
Telefon: 0841 / 312-476, e-mail:
renate.finkenzeller@lg-in.bayern.de [email]

Eugen Gahr
Telefon: 0841 / 312-481, e-mail:
eugen.gahr@lg-in.bayern.de [email]

Klaus Hering
Telefon: 0841 / 312-465, e-mail:
klaus.hering@lg-in.bayern.de [email]

Miriam Hönig
Telefon: 0841 / 312-483, e-mail:
miriam.hoenig@lg-in.bayern.de [email]

Anita Lindner
Telefon: 0841 / 312-480, e-mail:
anita.lindner@lg-in.bayern.de [email]

Andrea Mittermüller
Telefon: 0841 / 312-466, e-mail:
andrea.mittermueller@lg-in.bayern.de [email]

Manfred See
Telefon: 0841 / 312-473, e-mail:
manfred.see@lg-in.bayern.de [email]

Stefanie Scherzer
Telefon: 0841 / 312-478, e-mail:
stefanie.scherzer@lg-in.bayern.de [email]

Nähere Auskünfte, z.B. Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereiche der jeweiligen Bewährungshelfer, erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Bewährungshilfe Ingolstadt.

Geschäftsstelle:

Esplanade 18
85049 Ingolstadt

Telefon: 0841 / 312-470
Telefax: 0841 / 312-472
e-mail: poststelle.bwh@lg-in.bayern.de [email] Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 13:00 bis 14:00 Uhr.

Arbeitsweise und gesetzliche Grundlagen

Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe. Straffälligkeit ist abweichendes Verhalten, das durch die Strafgerichtsbarkeit sanktioniert wird. Gleichrangig neben der Strafe gebietet das Sozialstaatsprinzip die Bereitstellung von Hilfsangeboten.

Bewährungshilfe als zielgerichtetes, methodisches Handeln dient der Befähigung der Probanden, zukünftig innerhalb bestehender Normen straffrei leben zu können. Vorrangiges Ziel ist hierbei, die Probanden zur Selbsthilfe zu befähigen.

Bewährungshilfe hat zur Aufgabe, Zusammenhänge zu erkennen, Wechselwirkungen aufzuzeigen und daraus Handlungsmöglichkeiten zusammen mit den Probanden zu entwickeln. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind soweit möglich zu vermeiden, da soziales Verhalten effektiver in Freiheit zu erlernen ist.

Ein Sonderfall in der Betreuung und Kontrolle von Probanden stellt die 1975 eingeführte Führungsaufsicht dar. Im Gegensatz zur Strafaussetzung zur Bewährung, die immer eine positive Sozialprognose voraussetzt, wird die Führungsaufsicht bei einer negativen Sozialprognose angeordnet.

Die gesetzlichen Grundlagen der Strafaussetzung zur Bewährung sind in § 56 Strafgesetzbuch (StGB) und § 21 Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt: In § 56 d StGB und § 24 JGG wird der Bewährungshelfer beauftragt. Der Gesetzgeber erteilt hier der Bewährungshilfe einen Hilfsauftrag, betraut sie jedoch gleichzeitig mit einer Überwachungsfunktion.

In § 61 Abs. 4 StGB wird auf die Führungsaufsicht als Maßregel der Besserung und Sicherung hingewiesen. Bei wem u.a. Führungsaufsicht angeordnet wird und wie lange diese dauert, wird in den §§ 68 ff. StGB festgelegt. Der Bewährungshilfe wird im § 68 a StGB ihre Aufgabe zugeteilt.

Praktikum und ehrenamtliche Mitarbeit

Praktikum

Für Studenten der Fachbereiche Sozialpädagogik / Soziale Arbeit besteht die Möglichkeit, ein praktisches Studiensemeste bei der Bewährungshilfe Ingolstadt zu absolvieren.

Bewerbungen sind zu richten an:

Frau Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

Ehrenamtliche Mitarbeit

Es besteht die Möglichkeit, ehrenamtlich in der Bewährungshilfe mitzuarbeiten.

Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Bewährungshilfe unterstützen den hauptamtlichen Bewährungshelfer entweder in einem bestimmten Fall oder bei einem konkreten Problem.
Der Bewährungshelfer leitet ihn an und steht ihm als Supervisor zur Verfügung. Die Verantwortung verbleibt beim hauptamtlichen Bewährungshelfer.

Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen für dieses Amt besonders geeignet sein. Hierzu gehört u.a. praktische Lebenserfahrung und Realitätssinn, Einfühlungsvermögen und psychische Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, mit der Justiz zusammenzuarbeiten und
sich beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter sollten mindestens 25 Jahre alt sein und die Fähigkeit zum Amt eines Schöffen haben (§§ 31, 32 GVG).

Bei Interesse an einer Mitarbeit als ehrenamtlicher Helfer wenden Sie sich bitte an
Herrn Peter Brucker, Telefon: 0841 / 312-482 oder Frau Hönig, Telefon: 0841 / 312-483.

Weitere Informationen

Weitere, ausführlichere Informationen über die Aufgaben und Arbeitsweise der Bewährungshilfe Ingolstadt finden Sie im Internet
unter www.bewaehrungshilfe-ingolstadt.de [extern]

Nach Oben