Vergabesenat
Geschäftsaufgabe:
Vergabesachen gemäß §§ 116 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und sich aus diesen ergebende Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Auftraggeber.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite
- Daten und Fakten [intern]
unter "Das Oberlandesgericht München - Geschäftsverteilungsplan (1. Zivilsenat zugleich Vergabesenat)" aufrufen können.
