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Amtsgericht Bamberg

Aktuelle Information

Martin Dippold Behördenleitung E-Mail: poststelle@ag-ba.bayern.de

Registergericht 

Der Publikumsverkehr für rechtsuchende Bürger kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

Schriftliche Anträge können jederzeit gestellt werden.

Einen Registerauszug können Sie schriftlich beantragen. Bitte laden Sie sich das entsprechende Formular auf der Verfahrensseite (Aufgaben - Verfahrensübersicht - Registersachen) herunter, füllen es aus und werfen Sie dieses anschließend in den Briefkasten des Amtsgerichts oder übersenden es per Brief, per Fax oder per E-Mail an uns.

Zur schriftlichen Beantragung eines Grundbuchauszugs laden Sie sich das Formular in der Verfahrensübersicht - Grundbuchamt herunter und reichen dieses ebenfalls wie obenstehend beschrieben ein. Beachten Sie dabei bitte, dass in Grundbuchsachen eine Antragstellung per E-Mail nicht zulässig ist.

Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.


Grundbuchamt

Persönlicher Publikumsverkehr im Grundbuchamt ist Montag mit Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.  

ACHTUNG!

Wegen der Einführung der elektronischen Akte ist das Grundbuchamt Bamberg in der Zeit vom 15.04.2024 bis 10.05.2024 nur eingeschränkt erreichbar.

Es wird gebeten, das Grundbuchamt während dieses Zeitraums nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen.

 Am 24.04.2024, 30.04.2024 und 06.05.2024 ist das Grundbuch für den Parteiverkehr geschlossen.

 Schriftliche Anträge sind möglich, diese können an der Wachtmeisterpforte oder in der Rechtsantragstelle abgegeben werden.

 Ab 13.05.2024 ist das GBA wieder zu den üblichen Sprechzeiten erreichbar.

Auf einen Blick