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Amtsgericht Bamberg

Aktuelle Information

Martin Dippold Behördenleitung E-Mail: poststelle@ag-ba.bayern.de

Registergericht 

Der Publikumsverkehr für rechtsuchende Bürger kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache erfolgen.

Schriftliche Anträge können jederzeit gestellt werden.

Einen Registerauszug können Sie schriftlich beantragen. Bitte laden Sie sich das entsprechende Formular auf der Verfahrensseite (Aufgaben - Verfahrensübersicht - Registersachen) herunter, füllen es aus und werfen Sie dieses anschließend in den Briefkasten des Amtsgerichts oder übersenden es per Brief, per Fax oder per E-Mail an uns.

Zur schriftlichen Beantragung eines Grundbuchauszugs laden Sie sich das Formular in der Verfahrensübersicht - Grundbuchamt herunter und reichen dieses ebenfalls wie obenstehend beschrieben ein. Beachten Sie dabei bitte, dass in Grundbuchsachen eine Antragstellung per E-Mail nicht zulässig ist.

Bitte legen Sie diesem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.


Grundbuchamt

Persönlicher Publikumsverkehr im Grundbuchamt ist Montag mit Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.  


Warnhinweis:
Derzeit werden gefälschte SMS versendet, deren Empfänger von einem vermeintlichen Gericht zu einem Rückruf aufgefordert werden, da angeblich rechtskräftige Zahlungstitel wegen Lotteriespiels bestehen würden. Bitte antworten Sie nicht auf die gefälschten SMS. Das Amtsgericht Bamberg kontaktiert Bürgerinnen und Bürger niemals per SMS.


Auf einen Blick