Menü

Amtsgericht Kitzingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 09321 / 7006-0
Telefax: 09321 / 7006-174

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

E-Mail: poststelle@ag-kt.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs


Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.


Anschriften:
Amtsgericht Kitzingen
Friedenstraße 3a
97318 Kitzingen (Hausanschrift)

Postfach 640
97308 Kitzingen (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der Gebäudeeingang ist auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Besucherparkplätze sind direkt am Haus vorhanden (Einfahrt Güterhallstraße).

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeugen:
Bayerninfo - Routenplaner


Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen durch Einsatz von Drohnen:

Für Film- und Fernsehaufnahmen ist eine Drehgenehmigung erforderlich.

Diesbezüglich ist Ansprechpartnerin Frau Dr. Ilka Matthes, Richterin am Amtsgericht.

Bei Bedarf bitte die entsprechende Anfrage per E-Mail an die Behörde richten.



Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung


Das Amtsgericht Kitzingen trägt dazu bei, der Ausweitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken. Daher gilt es insbesondere, unmittelbare Kontakte zu reduzieren und Ansammlungen von Menschen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per Email Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.





Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.