Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle ist zuständig für die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in
- Zivilprozess- und Mahnsachen
- Familiensachen
- Betreuungs- und Unterbringungssachen
- Verfahren nach dem Beratungshilfegesetz
- Wohnungseigentumssachen
Die Rechtsantragsstelle nimmt Anträge von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr entgegen. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Ansprechpartner sind:
Die Rechtsantragstelle erteilt keine Rechtsberatung.Informationen zur Beratungs- und Verfahrens-/Prozesskostenhilfe