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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 07.02.2022

Strafverfahren gegen Dr. Ronald W.

im Strafverfahren gegen Dr. Ronald W. wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Termine und Akkreditierung von Medienvertretern  

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Passau hat zur Verhandlung des Strafverfahrens gegen einen Passauer Arzt wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse 8 Termine beginnend ab 23.02.2022 bestimmt.
Derzeit sind 33 Zeugen geladen.

Die Staatsanwaltschaft Passau wirft dem angeklagten Arzt vor, im Zeitraum Juni bis November 2020 in 95 Fällen ärztliche Atteste ausgestellt zu haben, mit denen er aus medizinischen Gründen die Befreiung von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Befreiung von der Desinfektion der Hände mit Desinfektionsmitteln bescheinigt habe. Die Atteste seien ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden. Der Angeklagte habe gewusst, dass die Atteste zur Vorlage bei Schulbehörden oder der Polizei bestimmt gewesen seien.

Der Tatvorwurf lautet auf Ausstellen von unrichtigen Gesundheitszeugnissen in 95 Fällen gem. § 278 StGB.

Terminiert ist derzeit (Stand 07.02.2022) am

Mittwoch, den 23.02.2022 13.30 Uhr,   3 Zeugen,
Mittwoch, den 09.03.2022   9.00 Uhr,   9 Zeugen,
Mittwoch, den 16.03.2022   9.00 Uhr, 12 Zeugen,
Mittwoch, den 23.03.2022 16.00 Uhr,
Mittwoch, den 30.03.2022 12.30 Uhr,   5 Zeugen,
Mittwoch, den 06.04.2022 12.30 Uhr,   4 Zeugen,
Mittwoch, den 20.04.2022   9.00 Uhr und
Dienstag, den10.05.2022  13.30 Uhr.

Die Sitzungen finden im Sitzungssaal 214/II im Amtsgericht Passau, Schustergasse 4, 94032 Passau statt.

Eine Änderung der Verhandlungstermine oder weitere Fortsetzungstermine sind möglich. Eine Aktualisierung dieser Sitzungsliste erfolgt nicht.

Für Medienvertreter ist aufgrund der begrenzten Anzahl von Sitzplätzen ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe  durchzuführen.

Die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden des Schöffengerichts dazu findet sich im Anhang zur E-Mail.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Akkreditierungsgesuche, die per E-Mail eingehen, berücksichtigt werden.

Beginn des Akkreditierungsverfahrens ist Donnerstag, 10.02.2022 12 Uhr MEZ.

Für die Pressestelle des Amtsgerichts

gez.  Ri´inAG Kraus (w. a. RiAG)
Pressesprecherin des Amtsgerichts Passau
 

Sicherheitsverfügung

Anordnungen zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptverhandlung

Besondere Anordnungen des Vorsitzenden des Schöffengerichts für die Hauptverhandlung im Sitzungssaal 214/II des Amtsgerichts Passau, Schustergasse 4 in der Strafsache Dr. Ronald W. für den Hauptverhandlungstermin am 23.02.2022 und alle Fortsetzungstermine.

A.

I. Sitzungssaal


1.

Medienvertreter und Zuschauer erhalten 30 Minuten vor Sitzungsbeginn Einlass in den Sitzungssaal. Es gibt nach dem aktuellen Hygieneplan insgesamt 38 Sitzplätze.

Im Zuschauerraum sind für akkreditierte Medienvertreter (s. unter B.) 18 Plätze reserviert und entsprechend gekennzeichnet.
Nicht akkreditierte Medienvertreter werden wie Zuschauer behandelt.

2.
Es werden insgesamt nur so viele Medienvertreter und Zuschauer zugelassen, wie Sitzplätze vorhanden sind. Das Reservieren von Sitzplätzen ist nicht zulässig.
Medienvertreter und Zuschauer werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen.
Wer keinen Sitzplatz erhalten hat, muss den Sitzungssaal vor Beginn der Sitzung verlassen.

3.
Medienvertreter und Zuschauer dürfen sich ausschließlich im Zuschauerbereich aufhalten.

4.
Vor dem Sitzungssaal wird eine Einlasskontrolle durchgeführt.
Den Weisungen der Justizwachtmeister ist Folge zu leisten.

5.
Mobiltelefone sind während der Hauptverhandlung auszuschalten. Telefonieren im Sitzungssaal ist nicht erlaubt. Laptops, außer denen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger, dürfen im Sitzungssaal nur offline verwendet werden.

6.
Während der Anwesenheit im Sitzungssaal besteht für Medienvertreter und Zuschauer die Pflicht, FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbarem Schutzstatus zu tragen, wenn nicht der Vorsitzende des Schöffengerichts etwas anderes anordnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb des Sitzungssaals die für das Amtsgericht Passau bestehende Hausordnung und die tagesaktuell angeordneten Maßnahmen während der Corona Pandemie gelten, nachzulesen auf der Startseite des Amtsgerichts Passau 
(
Amtsgericht Passau – Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de).

 

II. Ton-, Bild- Fernsehaufnahmen, Presseberichterstattung

1.

Film- und Bildaufnahmen durch Medienvertreter sind im Sitzungssaal jeweils 10 Minuten vor dem Beginn jedes Hauptverhandlungstermins zulässig. Außerhalb dieses Bereichs dürfen keine Ton-, Bild- und Filmaufnahmen gefertigt werden.

Im Zuschauerraum und vor dem Sitzungssaal sind keine Aufnahmen gestattet.

Der Aufenthalt hinter der Richterbank und die Aufnahme von Akten sind nicht gestattet.

Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten, namentlich des Angeklagten, obliegt der eigenen Verantwortung des jeweiligen Medienvertreters.

2.
Vorbehaltlich einer anderen Anweisung des Vorsitzenden des Schöffengerichts sind zu Beginn jedes Hauptverhandlungstermins Film- und Bildaufnahmen der Mitglieder des Schöffengerichts gestattet. Die Aufnahmen sind auf eine entsprechende Anordnung des Vorsitzenden des Schöffengerichts, spätestens mit Aufruf der Sache einzustellen.
Aufnahmen von Mitgliedern des Schöffengerichts und der Protokollführer außerhalb des Sitzungssaals sind nicht gestattet.

3.
Im Übrigen sind gem. § 169 S. 2 GVG Ton-, Film- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal gesetzlich verboten.

4.

Tragbare Computer (Laptop, Tablets u. ä.)  dürfen ausschließlich von Medienvertretern verwendet werden. Sollten die Geräte Ton- und/oder Bildaufzeichnungen/Bildübertragungen ermöglichen, sind diese Funktionen während der Hauptverhandlung offline zu stellen.
Das Versenden von Nachrichten über Mobiltelefone oder Computer aus dem Sitzungssaal über Inhalt und Ablauf der Hauptverhandlung (z. B. Newsticker) wird untersagt.

5.
Interviews im Sitzungssaal sind untersagt.

  

B. Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter

I. Festlegung eines Akkreditierungsverfahrens:

1.
Für die akkreditierten Medienvertreter stehen im Sitzungssaal 214 insgesamt 18 reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Alle an einer Teilnahme an der am Mittwoch, den 23.02.2022 um 13.30 Uhr beginnenden Hauptverhandlung interessierten Medienvertreter werden gebeten, sich mit Beginn des Akkreditierungsverfahrens anzumelden.

2.
Die Zuteilung der reservierten Sitzplätze erfolgt strikt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen, und zwar insofern, als früher eingehenden Anmeldungen der Vorrang vor später eingehenden gegeben wird.

3.
Können die für Medienvertreter vorgesehenen Plätze durch gültige Akkreditierungen nicht vergeben werden, verringert sich die Anzahl der für Medienvertreter reservierten Plätze.

II. Durchführung des Akkreditierungsverfahrens:

1.

Mit der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens ist die Pressestelle des Amtsgerichts Passau beauftragt.

2.

Die Durchführung der Akkreditierung durch die Pressestelle des Amtsgerichts Passau beginnt am Donnerstag, den 10.02.2022 um 12.00 Uhr (mitteleuropäische Zeit = MEZ) und endet am Montag, dem 14.02.2022 um 23.59 Uhr (MEZ).

3.

Die Medienvertreter werden gebeten, sich ausschließlich per E-Mail für das Verfahren gegen „Dr. Ronald W.“ unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder eines Referenzschreibens (Auftragsbestätigung eines Medienunternehmens oder ein vergleichbarer Nachweis der Pressetätigkeit) im Akkreditierungszeitraum bei der Pressestelle des Amtsgerichts Passau
                                            pressestelle@ag-pa.bayern.de
zu melden.
Es werden nur Gesuche, die per E-Mail eingehen, berücksichtigt.

4.

Akkreditierungsgesuche, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen oder vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

5.

Jedes Medium kann sich mit beliebig vielen Vertretern am Akkreditierungsverfahren beteiligen. Jedoch entfällt bei Mehrfachmeldungen eines Mediums nur einer der reservierten Sitzplätze auf das Medium.

6.

Die Mitteilung über die Zuteilung der Platzkarten erfolgt am Donnerstag, 17.02.2022 ab 10.00 Uhr per E-Mail.

7.

Ab Freitag, 18.02.2022, 10.00 Uhr erhält jeder zugelassene Medienvertreter nach Vorlage seines Personal- und Presseausweises eine Akkreditierungskarte, die seinen Namen und den Namen des von ihm vertretenen Mediums aufführt. Die Akkreditierungskarten sind an den Termintagen gut sichtbar an der Kleidung zu tragen.
Die Medienvertreter erhalten bei erfolgter Zuteilung zudem eine Platzkarte.

8.

Die Ausgabe der Akkreditierungs- und Platzkarten erfolgt von Freitag, 18.02.2022  bis Dienstag, den 22.02.2022 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Passau, Zimmer 104/II von 10.00 bis 13.45 Uhr.
Ab Mittwoch, den
23.02.2022 erfolgt die Ausgabe der Akkreditierungs- und Platzkarten bei der Zugangskontrolle im Eingangsbereich des Amtsgerichts Passau.

9.

Diese Verfügung wird über die Homepage des Amtsgerichts Passau veröffentlicht (https://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/pa/aktuell/).

Den Medienvertretern, die in dem E-Mail-Verteiler der Pressestelle des Amtsgerichts Passau verzeichnet sind, wird sie als E-Mail übermittelt.


III. Nachträgliche Sitzplatzeinnahme

1.

Für die akkreditierten Medienvertreter stehen im Sitzungssaal insgesamt 18 reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Diese Plätze sind an jedem Sitzungstag bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn zunächst für die akkreditierten Medienvertreter reserviert, die entsprechend des durchgeführten Akkreditierungsverfahrens eine Platzkarte haben.

2.

Die Platzkarte ist vom akkreditierten Medienvertreter an jedem Sitzungstag zusätzlich zu seiner Akkreditierungskarte bei der Zugangskontrolle vorzuweisen.

3.

Jeder akkreditierte Medienvertreter kann jederzeit im Einvernehmen mit einem anderen Medienvertreter, der eine Platzkarte erhalten hat, den für diesen reservierten Sitzplatz einnehmen. Dieses Einvernehmen kann auch für die gesamte Verfahrensdauer hergestellt werden.
Der den Platz einnehmende Medienvertreter muss dafür im Besitz der Platzkarte des eigentlich berechtigten Medienvertreters sein.

4.

Bis 15 Minuten vor Sitzungsbeginn nicht eingenommene oder im Verlauf des Sitzungstages freiwerdende Sitzplätze in dem für akkreditierte Medienvertreter reservierten Bereich werden unverzüglich an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Soweit keine weiteren akkreditierten Medienvertreter Einlass begehren, sind freie Sitzplätze in diesem Bereich an sonstige wartende Zuschauer zu vergeben.

5.

Grundsätzlich verlieren Medienvertreter ihren Sitzplatz, wenn sie während der Hauptverhandlung den Sitzungssaal verlassen.
Das gilt nicht für Pausen während der Hauptverhandlung.
Zum Ende der Pause müssen die Sitzplätze im Sitzungssaal allerdings wieder eingenommen werden.
Nach einer Pause nicht wieder eingenommene Sitzplätze von Medienvertretern werden unverzüglich an weitere wartende akkreditierte Medienvertreter in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal vergeben. Soweit keine weiteren akkreditierten Medienvertreter Einlass begehren, sind freie Sitzplätze in diesem Bereich an sonstige wartende Zuschauer zu vergeben.

C.

Begründung:

Das Verfahren gegen Dr. Ronald W. hat regionale und überregionale Beachtung gefunden. Es ist daher mit gesteigertem Medien- und Zuschauerinteresse zu rechnen.

Die getroffenen Anordnungen sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung und zur Sicherheit der Prozessbeteiligten, insbesondere in Abwägung zu den Interessen der Öffentlichkeit und zu den Anforderungen der Presse- und Rundfunkfreiheit, erforderlich und verhältnismäßig.

Mitteilungen über Inhalt und Ablauf der Hauptverhandlung aus dem Sitzungssaal mittels Mobiltelefon oder Computer (z. B. Newsticker) können den ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung beeinträchtigen und wartende Zeugen in ihrem Aussageverhalten beeinflussen. Sie sind deshalb untersagt.

Dies sichert die Anordnung in A. II. 4, Vorrichtungen zur Ton- und/oder Bildaufzeichnungen bei tragbaren Computern während der Hauptverhandlung auszuschalten.
Es überwiegt insoweit das Interesse an einem ordnungsgemäßen Ablauf der Hauptverhandlung.

Eine inhaltliche Beschränkung der Berichterstattung tritt durch diese Anordnung nicht ein. Es kommt allenfalls zu einer geringfügigen zeitlichen Verzögerung.
Die Untersagung von Interviews im Sitzungssaal entspricht den Erfordernissen eines fairen Verfahrens sowie einer funktionstüchtigen Rechtspflege. Eventuelle Ansprachen durch Medienvertreter können gerade bei nicht medienerfahrenen Beteiligten die Konzentration auf ihre verfahrensgemäßen Aufgaben und Pflichten beeinträchtigen.

Die Anordnung zum Tragen einer FFP2 Maske hat ihre Grundlage in der 15. BayrIfSMV.

 

Dr. Mikla
Vorsitzender des Schöffengerichts

Hinweis:

Zur besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form geschrieben. Damit sind aber auch alle anderen Menschen mit einem anderen Geschlecht gemeint.

Anhang:

Sitzungsplan Stand 07.02.2022

Mittwoch, den 23.02.2022 13.30 Uhr,   3 Zeugen,
Mittwoch, den 09.03.2022   9.00 Uhr,   9 Zeugen,
Mittwoch, den 16.03.2022   9.00 Uhr, 12 Zeugen,
Mittwoch, den 23.03.2022 16.00 Uhr,
Mittwoch, den 30.03.2022 12.30 Uhr,   5 Zeugen,
Mittwoch, den 06.04.2022 12.30 Uhr,   4 Zeugen,
Mittwoch, den 20.04.2022   9.00 Uhr und
Dienstag, den10.05.2022  13.30 Uhr.

Die Sitzungen finden im Sitzungssaal 214/II im Amtsgericht Passau, Schustergasse 4 statt.