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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Passau

Aktuelle Hinweise

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unseres Personals bitten wir Sie, von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unseres Hauses abzusehen.

Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf. Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen ein Termin angeboten.

Die Öffnungszeiten und Sprechzeiten entnehmen Sie der Rubrik Öffnungs- und Sprechzeiten.

Ihre Ansprechpartner/innen finden Sie unter Kontakte.

Beachten Sie auch folgende aktuellen Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum Corona Virus
https://www.justiz.bayern.de/service/corona/

Auf einen Blick