Beratungshilfe
Rechtberatung
Die Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen im Amtsgerichtsbezirk Bad Tölz-Wolfratshausen findet bis auf weiteres in den Räumen des Amtsgerichts Wolfratshausen statt.
Bitte entnehmen Sie die Kontaktmöglichkeiten für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt dem nachfolgenden Flyer des Münchner Anwaltsvereins:
Erreichbarkeit bei Beratunghilfe
- Telefon: +49(0)8171 / 1606-403
- Telefax: +49 9621 96241 0489
Was ist Beratunghilfe?
Die Wahrnehmung seiner Rechte soll nicht daran scheitern, dass ein Bürger hierfür nicht die finanziellen Mittel aufbringen kann. Deshalb kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe gewährt werden. Wenn die Beratungshilfe nicht durch das Amtsgericht selbst gewährt werden kann (durch Erteilung einer Auskunft oder Aufnahme eines Antrags an der Rechtsantragstelle, wird ein Berechtigungsschein ausgestellt. Mit diesem kann sich der bedürftige Bürger an einen Rechtsanwalt seiner Wahl wenden. Falls bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist, kommt gegebenenfalls Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Frage. Bewilligung von Beratungshilfe ist bei bereits anhängigen Gerichtsverfahren nicht mehr möglich!
Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe
Andere Hilfemöglichkeiten, wie z.B. Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen oder die Beratung durch Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeit, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Wenn in der entsprechenden Angelegenheit eine Rechtschutzversicherung eintritt, kann ebenfalls keine Beratungshilfe gewährt werden. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind darzulegen. Dazu nutzen Sie bitte unten stehendes Formular, das vollständig auszufüllen ist. Bitte legen Sie die entsprechenden Nachweise, wie die Bescheinigung über Ihr monatliches Einkommen, Auszüge Ihres Girokontos für einen Monat, Nachweise über monatliche Zahlungen, soweit diese sich nicht aus den Kontoauszügen ergeben, und Nachweise über weiteres Vermögen, vor. Es genügt jeweils die Vorlage von Kopien. Desweiteren müssen Sie darlegen, welche Anstrengungen Sie bereits selbst unternommen haben, um die Angelegenheit zu klären, bevor Sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen. Auf dem Antragsformular erläutern Sie bitte genau, in welcher Angelegenheit Sie rechtliche Beratung benötigen. Den eventuell bisher geführten Schriftverkehr legen Sie in Kopie vor. Bitte lesen Sie sich auch die dem Antragsformular beigefügten Hinweise aufmerksam durch.
Weiteres Verfahren
Vom Amtsgericht wird geprüft, ob Ihnen der Berechtigungsschein erteilt werden kann. Dieser wird Ihnen per Post übersandt. Sie suchen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl auf, der Sie berät und gegebenenfalls vertritt. Sein Honorar erhält der Anwalt aus der Staatskasse. Sie bezahlen an den Anwalt lediglich eine Gebühr von 15,00 EUR.