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Landgericht Ansbach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Baulandsachen

Am Landgericht Ansbach ist eine Baulandkammer eingerichet. Diese ist in Baulandsachen gem. § 217ff. BauGB für die Landgerichtsbezirke Ansbach und Nürnberg-Fürth zuständig.

Die Geschäftsstelle der Baulandkammer ist wie folgt zu erreichen:

Telefon: 0981 / 58-210
Telefax: 0981 / 58-211

Verfahrensübersicht