Menü

Landgericht Passau

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bereitschaftsdienst

Bereitschafsdienst des Landgerichts Passau

Zusätzlich zum gemeinsamen täglichen Bereitschaftsdienst  mit dem Amtsgericht (siehe unten)  ist bei den Landgerichten an Samstagen, denen ein dienstfreier Tag vorausgeht oder denen mehr als ein dienstfreier Tag folgt in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, ebenso an dienstfreien Werktagen. In jedem Fall ist sicher gestellt, dass nicht mehr als zwei dienstfreie Tage aufeinanderfolgen, in denen kein Bereitschaftsdienst eingerichtet ist. Der Bereitschaftsdienst muss nicht zwingend am Samstag eingerichtet werden.

Das sind im Jahr 2023 noch folgende Tage:

  • 24.12.2023
  • 31.12.2023 

und im Jahr 2024

  • 30.03.2024
  • 18.05.2024
  • 02.11.2024
  • 24.12.2024
  • 31.12.2024

Dieser Bereitschaftsdienst ist  nur zuständig für alle unaufschiebbaren Eilgeschäfte, die in die Zuständigkeit des Landgerichts fallen.

An diesen Tagen ist nur in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefonnummer  0173-8863325 eingerichtet.

Eine Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst in elektronischer Form ist nicht möglich. Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Landgerichts Passau werden an diesen Tagen nicht gesichtet.


Bereitschafsdienst des Amtsgerichts Passau

An dienstfreien Tagen ist bei dem Amtsgericht Passau ein richterlicher Bereitschaftsdienst eingerichtet und zwar in Form einer Rufbereitschaft, erreichbar über die Justizvollzugsanstalt Passau  (Tel.Nr.: 0851/490832-0).

Eine Einreichung von Anträgen für den Bereitschaftsdienst in elektronischer Form ist nicht möglich. Telefaxanschlüsse oder Briefkästen des Amtsgerichts Passau werden an dienstfreien Tagen nicht gesichtet.


 

Verfahrensübersicht