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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 6 vom 15.08.2023

Schüsse in der Nürnberger Südstadt: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat am 26.07.2023 wegen der tödlichen Schüsse in der Nürnberger Südstadt am 24.10.2022 Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben.

Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:

Der 28-jährige Angeschuldigte Mert A., ein türkischer Staatsangehöriger, der seit etwa einem halben Jahr in Deutschland lebte, veranlasste am 24.10.2022 zwei ihm persönlich bekannte Männer zu einem Treffen in der Landgrabenstraße in Nürnberg. Dort gab er sogleich mit einer Kleinkaliberwaffe mehrere Schüsse auf diese ab.

Einer der Männer erlag noch am gleichen Tag seinen schweren Schussverletzungen, der andere musste notoperiert werden und überlebte. Eine Erlaubnis zum Führen der Waffe besaß der Angeschuldigte nicht.

Die Festnahme des Angeschuldigten erfolgte am 26.01.2023 in Rimini/Italien aufgrund eines in diesem Verfahren erlassenen Europäischen Haftbefehls. Am 14.02.2023 wurde er den deutschen Polizeibehörden übergeben und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte hat sich zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem 52 Ermittlungsbeamte und 89 weitere Personen als Zeugen sowie 7 Sachverständige benannt.

Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob sie die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

 

I.A.

Heike Klotzbücher

Oberstaatsanwältin