Menü

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 9 vom 06.11.2023

Misshandlungen im Pflegeheim in Seubersdorf: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen eine Pflegefachkraft Anklage wegen des Verdachts der Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung gegenüber sieben Bewohnerinnen und Bewohnern eines Pflegeheims in Seubersdorf erhoben.

Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:

Der 33-jährige Angeschuldigte arbeitete als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim in Seubersdorf im Landkreis Neumarkt.

Im Zeitraum von Herbst 2019 bis zur Jahresmitte 2022 soll er Heimbewohner, deren Verhalten ihm missfiel, z.B. weil sie die Notrufklingel betätigten, auf unterschiedliche Art und Weise gemaßregelt haben.

Unter anderem soll der Angeschuldigte mehrere Geschädigte geschlagen oder so fest angefasst haben, dass diese zumindest leichte Verletzungen erlitten. Andere soll er gegen ihren Willen kalter Witterung ausgesetzt haben.

So soll der Angeschuldigte eine 90-jährige Geschädigte bei Nieselregen für mehrere Minuten im Demenzgarten des Heims eingesperrt haben. Eine 87-jährige Geschädigte soll er unter den Armen gepackt und durch mehrere Räume der Einrichtung gezogen haben, wodurch diese Schmerzen erlitt. Einer 92-jährigen Bewohnerin soll er den Strom für die Nachtglocke abgestellt haben, sodass sie keine Hilfe rufen konnte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten insgesamt zwölf Übergriffe auf sechs Bewohnerinnen und einen Bewohner des Heims vor.

Der Angeschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert.

Das Schöffengericht beim Amtsgericht Neumarkt hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

Die Ermittlungen gegen drei weitere Beschuldigte aus der Leitungsebene des Pflegeheims wurden eingestellt, da ihnen keine strafbaren Handlungen nachzuweisen waren.