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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 1 vom 09.01.2024

Im Vermisstenfall Alexandra R. Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen den ehemaligen Lebensgefährten von Alexandra R., den 50-jährigen Dejan B., und seinen Geschäftspartner, den 48-jährigen Ugur T., Anklage wegen des Verdachts der Geiselnahme und des Mordes sowie weiterer Delikte erhoben.

Die Anklage geht dabei von folgendem Sachverhalt aus:

Am Vormittag des 09.12.2022 folgten die Angeschuldigten Alexandra R. in einem geliehenen PKW zu einem leerstehenden Anwesen in Schwabach, das der im achten Monat Schwangeren gehörte. Dort überwältigten sie Alexandra R. und brachten sie anschließend in eine Lagerhalle in Hilpoltstein. Spätestens dort veranlassten sie Alexandra R., ihre Strafanzeigen in zwei laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Angeschuldigten durch einen handschriftlichen Brief zurückzunehmen. Anschließend töteten sie Alexandra R. und versteckten die Leiche an einem bisher unbekannten Ort.

Wie geplant täuschten die Angeschuldigten vor, dass Alexandra R. sich freiwillig ins Ausland abgesetzt habe. Einer der Angeschuldigten versandte zu diesem Zweck Abschiedsnachrichten von ihrem Handy an ihr nahestehende Personen, bevor er das Telefon nach Italien verbrachte, um eine falsche Spur zu legen.

Die Motive für die Tat sieht die Anklage im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. Dejan B. hatte die soliden finanziellen Verhältnisse der leitenden Bankangestellten Alexandra R. während der langjährigen Beziehung für seine Immobiliengeschäfte genutzt. Deren Abwicklung erfolgte zuletzt ausschließlich über die GmbH des Ugur T., bei der auch Dejan B. angestellt war. Alexandra R. erwarb mit Hilfe von Dejan B. über mehrere Jahre insgesamt 27 Immobilien auf Kredit. Diese wurden über Ugur T.s GmbH saniert, vermietet und veräußert.

Nach der Trennung von Dejan B. im März 2022 beendete Alexandra R. die Zusammenarbeit und entzog ihm den Zugriff auf ihre Konten, über die er eigenmächtig seine Geschäfte abgewickelt hatte. Es kam zu persönlichen und finanziellen Streitigkeiten, die zu den genannten Anzeigen durch Alexandra R. und einem gerichtlichen Kontaktverbot für Dejan B. führten.

Um sich dennoch am Vermögen von Alexandra R. zu bereichern, erwirkten die Angeschuldigten durch falsche Angaben einen Vollstreckungstitel für die von ihnen betriebene GmbH gegen Alexandra R. in Höhe von 784.660.82 Euro. Alexandra R. ging zivilrechtlich hiergegen vor und wurde nach Überzeugung der Anklagebehörde deshalb eine Woche vor der entscheidenden Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth von den Angeschuldigten entführt und getötet.

Die Anklage sieht die Mordmerkmale der Habgier, niedrige Beweggründe und die Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen und zu verdecken, als erfüllt an.

Die Angeschuldigten, die sich in diesem Verfahren seit 06.09.2023 in Untersuchungshaft befinden, haben sich zu den Tatvorwürfen bisher nicht geäußert.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Tatnachweis unter anderem mehr als 100 Zeugen und 10 Sachverständige benannt.

Die Schwurgerichtskammer beim Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun darüber zu entscheiden, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.