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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 26 vom 31.08.2020

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 31.08.2020

52-Jährige von Lebensgefährten mit Messer verletzt – Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

BAD NEUSTADT A. D. SAALE, LKR. RHÖN-GRABFELD. Am Samstagnachmittag ist es in einer Wohnung zwischen Bekannten zu einer Auseinandersetzung gekommen. In der Folge verletzte ein 44-Jähriger sich selbst, seine Lebensgefährtin und eine weitere Frau mit einem Messer. Die Kripo Schweinfurt ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, die die Vorführung des Beschuldigten angeordnet hat. Gegen den 44-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.

Gegen 15.00 Uhr hatte die unterfränkische Polizei die Mitteilung erhalten, dass es in einer Wohnung in der Poststraße zu einem Konflikt und mehreren Verletzten gekommen sei. Aufgrund der Tatsache, dass alle Beteiligten stark alkoholisiert waren und für die Befragungen sowie die Vernehmungen Dolmetscher eingesetzt werden mussten, gestalteten sich die ersten Untersuchungen für die Bad Neustädter Polizei sowie die Kripo Schweinfurt, die die Sachbearbeitung des Falles letztendlich übernommen hat, zunächst schwierig. 

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatten in der Wohnung mehrere Bekannte den Tag über gemeinsam Alkohol konsumiert. Als es zwischen einem 44 Jahre alten Mann und seiner Partnerin zu einem Streit kam, verletzte der Beschuldigte erst sich selbst an der Hand mit einem Messer und fügte anschließend der 52-Jährigen eine tiefe Schnittverletzung am Oberarm zu. Eine 55-Jährige, die den Beschuldigten stoppen wollte, erlitt leichte Verletzungen.

Die drei Verletzten mussten in einer Klinik medizinisch versorgt werden. Der 44-Jährige wurde von der Polizei festgenommen und auf richterliche Anordnung nahm ein Arzt bei ihm noch in der Klinik eine Blutprobe. Außerdem ordnete die Staatsanwaltschaft die Vorführung des Mannes für den Folgetag bei Gericht an.

Der Ermittlungsrichter erließ am Sonntag einen Untersuchungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 44-Jährigen. Im Anschluss an die Vorführung führte der Weg des Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt. Unterdessen werden die Ermittlungen der Kripo Schweinfurt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt durchgeführt.