Amtsgericht Miesbach
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Hinweis für Gläubiger und Gläubigervertreter im Hinblick auf die Einführung der E-Akte in der allgemeinen Vollstreckung
Am Montag, 08.12.2025, führt das Vollstreckungsgericht des Amtsgerichts Miesbach die elektronische Akte für die Mobiliarvollstreckung ein. Neue Anträge, die ab diesem Tag bei Gericht eingehen, werden ausschließlich als elektronische Akte geführt.
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Weitere Hinweise für Gläubiger und Gläubigervertreter zur Einführung der E-Akte
Sprechzeiten mit Parteiverkehr:
Montag und Donnerstag: 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Terminsvereinbarungen sind in dringenden Fällen auch außerhalb der Sprechzeiten möglich
Telefonische Erreichbarkeit:
Telefon: +49(8025) 2809-203
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alle Abteilungen (außer Grundbuchamt):
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr:
zusätzlich Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr -
Grundbuchamt:
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
zusätzlich Donnerstag: 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Aus dienstlichen Gründen ist das Grundbuchamt freitags telefonisch nicht erreichbar.
In einigen Bereichen des Amtsgerichts ist der elektronische Rechtsverkehr eröffnet. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte benutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse die zulässigen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch die Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll.
Wichtiger Hinweis:
Das Staatsministerium der Justiz hat gemeinsam mit anderen Staatsministerien Infromationen zum Thema "Kostenanstieg für Heizung und Strom - Tipps und Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter" erstellt.
Die Information soll Mieterinnen und Mietern, die aufgrund der aktuellen Energiekostensteigerungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten, einen Überblick über bestehende Hilfsmöglichkeiten geben, um drohende Kündigungen und Wohnungsverlust abzuwenden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.