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Amtsgericht Altötting

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Bürgerservice

Beim Amtsgericht Altötting ist für rechtssuchende Bürger ein Bürgerservice eingerichtet. Den Bürgerservice finden Sie im Zimmer 06 im Erdgeschoss des Amtsgerichts.

Sie erreichen uns über:

Telefon:

08671/5060-106

E-Mail:

buergerservice@ag-aoe.bayern.de

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Damit Wartezeiten kurz gehalten werden können, vereinbaren Sie telefonisch vorab einen Termin.

Um sicher zu gehen, dass Ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet werden kann, erscheinen Sie bitte spätestens 30 Minuten vor Beendigung der Öffnungszeiten.

Aufgaben des Bürgerservice

Der Bürgerservice erteilt allgemeine Auskünfte und bietet Hilfestellung, wenn Sie beim Amtsgericht Anträge stellen oder an das Amtsgericht gerichtete Schriftsätze einreichen wollen.


Im Einzelnen ist der Bürgerservice für folgende Bereiche zuständig:

  • Beratungshilfe
  • Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
  • Prozesskostenhilfe in Zivilsachen
  • Antrag auf Erhöhung des pfandfreien Betrages
  • Aufnahme Einspruch gegen einen Strafbefehl
  • Erteilung von Grundbuchauszügen



Eine Rechtsberatung darf grundsätzlich nicht erfolgen.


Der Kontakt zum Bürgerservice kann eine anwaltliche oder notarielle Beratung nicht ersetzen.

Der Bürgerservice Justiz kann auch keine Beurkundung von Unterschriften vornehmen.


Notwendige Unterlagen:

  • Antrag auf Beratungs- bzw. Verfahrens-/ Prozesskostenhilfe bringen Sie bitte alle aktuellen Einkommens- und Vermögensnachweise mit, sowie alle Unterlagen, die Ihre Angelegenheit betreffen und sämtliche Nachweise über Ihre Eigenbemühungen (z.B. bereits erfolgter Schriftwechsel).
  • Für eine Antragsprotokollierung sind Nachweise einzureichen, welche Ihr Anliegen stützen, insbesondere gerichtliche Aktenzeichen, Entscheidungen oder Gerichtsprotokolle, ärztliche Atteste, etc.


Bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit!

Die Amtssprache ist deutsch. Im Bedarfsfall ist zur Antragsaufnahme von Ihnen ein Dolmetscher oder eine Person mitzubringen, welche der deutschen Sprache mächtig ist.