Amtsgericht Amberg
Die Kasse bleibt am 29.06.2023 geschlossen!
Aktueller Hinweis zum Versuch von Geldübergaben im Rahmen des sogenannten Enkeltricks auf Grundstücken der Justiz
Das Gericht verlangt keine Bargeldübergaben.
Zahlungsaufforderungen, welche Übergaben von Bargeld oder sonstiger Wertgegenstände vor dem Gerichtsgebäude verlangen, sind Betrugsstraftaten!
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Gerichtsbetrieb
Im Gebäude und auf den Verkehrs- und Begegnungsflächen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes freiwillig.
Es wird empfohlen, sich an den im Eingangsbereich aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren und im Gebäude zwischen allen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden Richterinnen und Richter in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Entscheidungen, welche die einzelnen Sitzungen und die Aufrechterhaltung der Ordnung im Sitzungssaal betreffen, trifft jeweils die/der Vorsitzende.
Sitzungen und Anhörungen
Gerichtstermine (z.B. Sitzungen und Anhörungen), zu denen Sie geladen sind, finden statt. An öffentlichen Sitzungen können Sie auch als Zuschauer auf den gekennzeichneten Sitzplätzen teilnehmen.
Da die Einlasskontrollen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird empfohlen, sich bereits 15 Minuten vor dem Termin an der Pforte einzufinden, bei regnerischem Wetter am Besten mit Regenschirm, da es auch vor dem Gerichtsgebäude im Freien zu einer Warteschlange kommen kann.
Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Terminsladung mit und halten Sie diese an der Pforte bereit.
Andere Termine
Für alle anderen Termine (z.B. persönliches Gespräch mit Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts Amberg oder Einsicht in Unterlagen) kann derzeit Zutritt nur gewährt werden, wenn Sie rechtzeitig vorher mit d. zuständigen Sachbearbeiter/in telefonisch einen Termin vereinbart haben und dieser bei Ihrem Erscheinen an der Pforte auf telefonische Rückfrage des Pfortendienstes die Terminsvereinbarung bestätigt.
Ohne vorherige Terminsabsprache kann Zutritt nur dann gewährt werden, wenn ein unaufschiebbares Anliegen (z.B. fristwahrende Antragstellung zu Protokoll der Geschäftsstelle, Antragstellung in einer Gewaltschutzsache o.ä.) vorliegt und durch Rückfrage der Pforte mit der zuständigen Stelle (Rechtspfleger/Serviceeinheit) geklärt ist, an welchem genauen Ort und durch welchen Bediensteten das Anliegen behandelt werden soll.
Da die Einlasskontrollen viel Zeit in Anspruch nehmen, wird auch in diesen Fällen empfohlen, sich bereits 15 Minuten vor dem Termin an der Pforte einzufinden, bei regnerischem Wetter am Besten mit Regenschirm, da es auch vor dem Gerichtsgebäude im Freien zu einer Warteschlange kommen kann.
Einlasskontrolle
Zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes der Einlasskontrolle beachten Sie bitte Folgendes:
- Bringen Sie in das Gerichtsgebäude nur Gegenstände mit, die für die Verhandlung oder für Ihre eigene Person absolut notwendig sind. Vermeiden Sie möglichst die Mitnahme von Taschen u.ä., da deren Kontrolle viel Zeit in Anspruch nimmt.
- Die Personenkontrolle selbst wird mit einem Metalldetektor durchgeführt. Überlegen Sie daher bitte bereits vor Betreten des Kontrollbereiches, welche metallischen Gegenstände Sie am Körper tragen (z.B. Gürtel, Uhr, Kleingeld) und entfernen diese wie bei den Flughafenkontrollen.
Spezielle Fachbereiche
- Beratungshilfe Antragsformulare können sie hier auf dieser Seite herunterladen. Die Antragsformulare liegen auch an der Pforte des Gerichts auf und können dort abgeholt werden. Ausgefüllte Anträge können Sie per Post übersenden oder in den Briefkasten vor dem Gerichtsgebäude werfen.
- Handelsregister Auszüge aus dem Handelsregister können Sie im Internet vom gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de herunterladen. Hierbei fallen die gleichen Kosten an, wie bei der Erteilung von Handelsregisterauszügen durch das Registergericht.
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Grundbuchauszüge
Antragsformulare auf Erteilung von Grundbuchauszügen können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Hinweis:
Für die Grundsteuererklärung im Zuge der Grundsteuer-Reform ist kein (gebührenpflichtiger) Grundbuchauszug notwendig. Die hierzu notwendige Angabe von Gemarkung/Flurnummer nebst Grundstücksgröße finden Sie unter anderem in Ihrer notariellen Erwerbsurkunde (Kaufvertrag, Überlassung etc.). Darüber hinaus werden sich diese Daten ab dem 01.07.2022 mittels eines von der Vermessungsverwaltung kostenfrei im Internet angebotenen Services selbst ermitteln lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
https://grundsteuer.bayern.de/
Grundsteuerreform in Bayern
In verbleibenden Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte mit Ihren Anliegen telefonisch an uns. Sie erhalten dann Auskunft, wie in Ihrer Angelegenheit weiter vorzugehen ist.
Sie erreichen uns entweder unter der Telefonnummer 09621/604 0 oder unter den Telefonnummern, die auf dieser Seite unter „Verfahrensübersicht“ nach Betätigung der Schaltflächen zu den jeweiligen Verfahrensarten angezeigt werden.