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Amtsgericht Ansbach

Amtsgericht Ansbach

Pressemitteilung vom 04.12.2020

Augen auf beim Einparken

Ein Fahrer aus dem nördlichen Landkreis bekommt seinen Unfallschaden ersetzt.

Unfälle auf Parkplätzen beschäftigen regelmäßig die deutschen Gerichte. Gerade bei vielen Fahrzeugen auf engem Raum ist besondere Vorsicht geboten.

Das Amtsgericht Ansbach hatte sich diesen Sommer mit der Klage eines Mannes zu beschäftigen, der den Ersatz seines Unfallschadens in Höhe von 3.871,28 € verlangte.

Bereits im Juni 2018 ereignete sich auf dem Parkplatz eines Discounters in Dietenhofen ein Unfall zwischen zwei PKW. Der Fahrer eines rückwärts ausparkenden Ford Mondeo kollidierte mit einem Mitsubishi, dessen Fahrer einen Parkplatz suchte. Der Fahrer des ausparkenden Fahrzeugs behauptete, er hätte angehalten, als er das andere Fahrzeug bemerkte. Der andere Fahrer soll dann gegen das stehende Fahrzeug gefahren sein. Dies sah der Fahrer des Mitsubishi jedoch anders. Er behauptete das ausparkende Fahrzeug wäre rückwärts gegen seinen PKW gefahren.

Das Gesetz geht bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen davon aus, dass die Unfallbeteiligten grundsätzlich anteilig für den entstandenen Schaden haften. Nur wenn der Unfall für eine Seite unvermeidbar war, haftet die andere Seite für den Schaden allein. Hierfür muss ein Fahrer alles getan haben, um einen Unfall zu vermeiden.

Zur Aufklärung des Unfalls befragte das Gericht zunächst eine Zeugin, die mit im ausparkenden Ford saß. Die Zeugin schilderte dem Gericht, dass der Ford für circa 2 Sekunden stand, bevor es zum Zusammenstoß kam. Der von dem Gericht beauftrage Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der Fahrer des Ford nichts hätte tun können, um den Unfall zu vermeiden. Wegen der kurzen Zeit des Stillstands konnte der Fahrer nicht nach vorne zurück in die Parklücke fahren. Hierfür hätte er nach der Einschätzung des Gutachters mindestens 4 Sekunden benötigt. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hätte dagegen stehen bleiben oder ausweichen können. Hierdurch wäre der Unfall vermieden worden. Das Amtsgericht kam deswegen zu dem Ergebnis, dass der Fahrer des Mitsubishi alleine die Schuld an dem Unfall trägt. Es verurteilte den Fahrer des Mitsubishi daher zum Ersatz des vollen Schadens.

Das Landgericht Ansbach kam in seiner Entscheidung über die Berufung zum gleichen Ergebnis. Damit ist das Urteil rechtskräftig (Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 02.06.2020, 2 C 83/19).

Richter am Amtsgericht Christian Winkelmann, Pressesprecher Amtsgericht Ansbach - Promenade 8 - 91522 Ansbach Telefon: 0981 - 58 476 Telefax: 0981 - 58 481 pressestelle@ag-an.bayern.de Homepage: www.justiz.bayern.de/gerichte/ag/an/